Sachsens Lieblingsplätze: Förderprogramm für öffentlich zugängliche Gebäude und Gastronomie

Das Land Sachsen hat seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude aufgelegt. Damit sollen der Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden. In einer Bekanntmachung heißt es, dass das Programm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle ab 2020 jährlich fortgeführt werden soll:

Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll das Programm ab 2020 fortlaufend jährlich weiter fortgeführt werden.“ 

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Mit einer Fördersumme von bis zu 25000 € pro Baumaßnahme sollen bestehende Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.


Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind möglich für

  • Jugend- und Freizeittreffs,
  • Seniorenbegegnungsstätten,
  • Stadtteilzentren,
  • Bibliotheken,
  • Museen,
  • Sportstätten des Freizeit- und Breitensports,
  • Freibäder,
  • Volkshochschulen.

Vorgehensweise

Antrag stellen
Pächter, Inhaber oder Eigentümer formulieren Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung,  kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Siehe dazu die Ansprechpartner der Städte und Landkreise.

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Entscheidung abwarten
Die Landkreise/kreisfreien Städte entscheiden über die Fördermittelvergabe in Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten.

Umsetzung
Nach einer Zusage der Förderung kann das Vorhaben bis 31. Dezember des Bewilligungsjahres umgesetzt werden.

Quelle:
http://www.soziales.sachsen.de/lieblingsplaetze.html


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Über Jochen Radau

Seit 2004 arbeite ich als Sozialpädagoge in einer Beratungsstelle für MS-Betroffene und Angehörige in Würzburg. Auf handicap-bazar findet sich Wissen aus praktischer Erfahrung und aus Fortbildungen zu den Themen Schwerbehinderung, Pflegeversicherung, barrierefreies Umbauen, Hilfsmittel und finanziellen Fragen. Die Beiträge auf handicap-bazar haben einen Schwerpunkt bei Finanzierungsfragen zum barrierefreien Umbau. Auch die Bereiche Mobilität und Hilfsmittel stehen hier im Mittelpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt auf handicap-bazar bildet der kostenlose Marktplatz für Hilfsmittel und angepasste Autos.