Die Entlastungsleistungen sind eine Sachleistung in der Pflegeversicherung. Der sogenannte Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131€. Wer einen Pflegegrad hat, kann damit für diese monatliche Summe auf Antrag einen Dienstleister für Tätigkeiten im Haushalt oder Besorgungen in Anspruch nehmen. Vor der Einführung der Entlastungsleistungen haben viele dazu einen Teil des Pflegegeldes verwendet.
Ab 2021 wurde in den meisten Bundesländern die Möglichkeit geschaffen, dass auch ehrenamtlich tätige, registrierte Privatpersonen diesen Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Nachfolgend gebe ich die Quellen für weitere Informationen dazu an.