Thema: Pflegegeld

Pflegegeld und Sachleistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz im Überblick.

Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2024

Im Jahr 2023 trat eine Pflegereform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, in Kraft, bei der ab 01. Januar 2024 das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um fünf Prozent steigen. Damit ändern sich ab dem 01.01.2024 folgende Pflegeleistungen:

  • Pflegegelderhöhung von 5 Prozent
  • Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent.
  • Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. Dieser Anteil wird 2024 erhöht.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.

Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.Weiter lesen … Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2024

Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe

Wer einen Angehörigen Zuhause pflegt und Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, merkt ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit, dass die Leistungen der Pflegeversicherung lediglich als Zuschuss zu sehen sind. Um die notwendige Unterstützung durch eine professionelle Pflege finanzieren zu können sind dann zusätzliche Eigenleistungen notwendig, die entweder aus Rücklagen oder Einkünften stammen. Das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und steuerliche Vorteile helfen dann dabei die Kosten zu senken.

Das gilt auch für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Diese Betreuungsform wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, wobei die Betreuungskräfte keine Behandlungspflege leisten dürfen. Medikamente geben oder Spritzen setzen gehört auch dann in die Hände  professioneller Pflegekräfte.

Die Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft fallen in erster Linie in den Bereich der hauswirtschaftliche Tätigkeiten und der sogenannte Grundpflege. Darunter fällt die Unterstützung beim Waschen, bei Toilettengängen, beim Zähne putzen oder beim An- und Ausziehen. Darüber hinaus ermöglichen die Betreuungskräfte, die in der Regel aus Osteuropa stammen, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.Weiter lesen … Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe

Ein Kochtopf auf einer Herdplatte.

Entlastungsbetrag: 125€ für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1

Die Entlastungsleistungen sind eine Sachleistung in der Pflegeversicherung. Der sogenannte Entlastungsbetrag liegt bei 125 €. Wer einen Pflegegrad hat, kann damit auf Antrag für maximal 125 € im Monat einen Dienstleister für Tätigkeiten im Haushalt oder Besorgungen in Anspruch nehmen. Vor der Einführung der Entlastungsleistungen haben viele dazu einen Teil des Pflegegeldes verwendet.

Ab 2021 wurde in den meisten Bundesländern die Möglichkeit geschaffen, dass auch ehrenamtlich tätige, registrierte Privatpersonen diesen Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Nachfolgend gebe ich die Quellen für weitere Informationen dazu an.

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Tagespflege bis 1995 € monatlich zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Der Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Die Tagespflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger. In diesem Fall würde der Pflegebedürftige dann z.B. an einem oder mehreren Tagen in der Woche für einige Stunden in einem Saal in einem Pflegeheim verbringen und dort in der Regel auch eine oder mehere Mahlzeiten einnehmen. Das könnten dann Mittagessen und ein Nachmittagskaffee sein. Tagespflege ist auch über die Nacht möglich.

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Foto von Orta, Italien

Urlaub mit Verhinderungspflege

Mit einem Betrag von bis zu 1612€ pro Jahr (ab 01.01.2015) kann über die Verhinderungspflege (“Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson”) eine private Pflegeperson stunden- oder tageweise für die häusliche Pflege finanziert werden. Das Pflegegeld wird währendessen voll bzw. zur Hälfte weitergewährt.

Wenig bekannt ist, dass auch der oder die Pflegebedürftige eine Urlaubsreise machen und mit den Leistungen aus der Verhinderungspflege eine mitreisende pflegende Privatperson oder einen Pflegedienst (jedoch nicht im Ausland) finanzieren kann. Der Betrag von 1612 € kann auf beliebig viele Tage verteilt werden. Nur wenn die Verhinderungspflege mehr als 8 Stunden am Tag angesetzt ist kommt eine maximale zeitliche Begrenzung auf 42 Tage bzw. 6 Wochen ins Spiel. Weiter lesen … Urlaub mit Verhinderungspflege