Der Schwerbehindertenausweis bringt dem Besitzer einige Nachteilsausgleiche. Diese Nachteilsausgleiche sollen die Nachteile, die die vorliegende Erkrankug oder Behinderung mit sich bringt, ein Stück weit ausgleichen. Den Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50; hierbei wird nicht mehr von Prozent gesprochen. Der GdB wird bereits ab einem GdB von 20 vergeben und beträgt maximal 100. Zusätzlich können bestimmte Merkzeichen vergeben werden, die sich ebenfalls nach den vorhandenen Einschränkungen richten.
Nachfolgend stelle ich zwei Tabellen bereit, die einen schnellen Überblick über die Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit von den Merkzeichen und dem GdB geben.Weiter lesen … Schwerbehindertenausweis: GdB und Merkzeichen auf einen Blick