Schild stürzende Person

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen

Was gibt es bei chronischen Erkrankungen und beim Thema Behinderung bei Versicherungen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen.


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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht ist die wichtigste Versicherung und das absolute Muss. Dabei geht es nicht nur um vergleichsweise geringe Schäden, wie z.B. eine runtergeworfene Brille. Denn von existentieller Bedeutung ist die Absicherung von Personenschäden. Familien sollten klären, ob auch Schäden, die von Kindern verursacht werden, vom Vertrag abgedeckt sind.

In der Regel sind Schäden, die bei Fahrten mit dem Rollstuhl entstehen (unter 6 km/h Geschwindigkeit)  mitversichert. Sicherheitshalber sollte dem Versichererer die Verwendung eines Rollstuhls und auch eine vorhandene Behinderung mitgeteilt werden.

Haftpflichtversicherung für Kfz und E-Rollstühle

Autos und Rollstühle oder E-Mobile, die schneller als 6 km/h fahren müssen eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Beim Auto wäre zu beachten, dass Sonderausstattungen wie z.B. Rampen oder Kassettenlifte und sonstige Fahrzeugumbauten der Versicherung gemeldet werden müssen.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen in Form einer bestimmten pauschalen Geldleistung. Beispielsweise werden bleibende körperliche Schäden (Invalidität) nach einem Sturz mit einer bestimmten Pauschale „abgegolten“. Ein Leser hat mir freundlicherweise den Hinweis gegeben, dass die Unfallversicherung den Versicherungfall ab Pflegegrad 3 nicht mehr versichert. D.h. ab Pflegegrad 3 endet der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung.

Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass Versicherungsfälle aufgrund von Unfallfolgen, die auf Symptome der Grunderkrankung zurückgeführt werden könnten, vom Versicherer angefochten werden können. Im Zweifelsfall müsste dann im Versicherungsfall gegen die eigene Versicherung geklagt werden. Es empfiehlt sich dazu eine Rechtschutzversicherung, siehe unten.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss dieser Versicherung ist für Menschen mit chronischen Erkrankungen nur sinnvoll, wenn sie bereits vor der Feststellung der chronischen Erkrankung abgeschlossen wurde. Alle aktuell auf dem Versicherungsmarkt befindlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen schließen in den Versicherungsbedingungen ihre Leistung für chronisch kranke Versicherte per Gesundheitsfragen aus. Aktuell ist mir keine Möglichkeit bekannt, wie sich bereits chronisch erkrankte Menschen gegen Erwerbsunfähigkeit absichern  können.

Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung ermöglicht eine Absicherung gegen Prozess- und Anwaltskosten. Sie ist unter anderem empfehlenswert, wenn eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Im Streitfall kann dann ohne finanzielles Risiko gegen die gegnerische Versicherung geklagt werden. Die Rechtschutzversicherung sollte logischerweise bei einer anderen Versicherung als die Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Außerdem sind obige Versicherungsversträge nur dann mit abgesichert, wenn der Vertrag der  Rechtschutzversicherung bereits länger besteht.

Krankenversicherung (Wechsel)

Auch für chronisch Erkrankte ist es problemlos möglich die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zu den Themen Krankenkassenwechsel und zum Wechsel in den Basistarif bei privaten Krankenkassen habe ich diesen Beitrag geschrieben: Krankenkassenwechsel bei chronischer Erkrankung

Auslandskrankenversicherung

Bei der Auslandskrankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Die privaten Auslandskrankenversicherungen bieten nur einen minimalen Schutz für maximal sechs Wochen im Jahr. Das Thema ist sehr komplex, daher befasst sich dieser Beitrag ausführlich mit dem Thema Auslandskrankenversicherung: Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankung

aktualisiert am 22.02.21

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.