Welche Zuschüsse es für den Kauf oder die Umrüstung eines behindertengerechte Autos gibt ist ein Schwerpunkt dieser Seite. In vielen Beiträgen berichten wir über die Kfz-Hilfe, Stiftungen, Rabatte beim Kauf eines Neuwagens usw. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten:
- Rabatte für Neuwagen
- Kfz-Hilfe und Rechner
- Stiftungen
- Mobilitätshilfe
- Steuerersparnis
1. Rabatte für Neuwagen
Schon vor vielen Jahren hat der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB e.V.) erreicht, dass Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines Neuwagens zwischen 15-36% Rabatt bekommen.
Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis, je nach Firma bestimmte Merkzeichen
- Zulassung auf Ausweisinhaber. Ein Hersteller ermöglicht auch die Zulassung auf einen Angehörigen.
Höhe des Rabatts: zwischen 15-36 % des Listenneupreises
Näheres in diesem Beitrag:
Rabatte und Kfz-Steuer für ein behindertengerechtes Auto
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2. Kfz-Hilfe und Kfz-Hilfe-Rechner
Die Kfz-Hilfe ist ein einkommensabhängiger Zuschuss für Berufstätige. Gefördert wird der Kauf oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs oder der Führerschein und notwendige Gutachten. Mit unserem Kfz-Hilfe Rechner lässt sich der Anspruch ermitteln.
Voraussetzungen:
- Berufstätigkeit
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG und GdB 100%
- Einkommensgrenze
- Wert des Fahrzeugs bei mindestens 50% vom Neuwert.
Zuschusshöhe: bis 9500 € beim Autokauf, sämtliche Kosten für Autoumbau
Näheres in diesen Beiträgen:
Kfz-Hilfe: Zuschuss zur Teilhabe am Arbeitsleben
3. Stiftungen
Bestimmte Stiftungen unterstützen Menschen mit Behinderung in Notlagen bei der Anschaffung eines Autos oder dem Autoumbau.
Voraussetzungen:
- Notlage (z.B. Bedürftigkeit), Erkrankung oder Behinderung
- Einkommensgrenze
- je nach Stiftung Alters- und Kilometergrenze des Autos
- Finanzierungsplan ohne Kredit in der Kostenplanung.
Zuschusshöhe: abhängig von den Stiftungen
Näheres in diesem Beitrag:
Ein behindertengerechtes Auto umbauen – Zuschuss durch Stiftungen
4. Eingliederungshilfe: Leistungen zur Mobilität
Über die Eingliederungshilfe kann manchmal auch ein Autoumbau finanziert werden können. Auch ein Zuschuß zum Autokauf kann bewilligt werden.
Voraussetzungen:
- Einkommens- und Vermögensgrenze.
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG mit B oder H oder alleine Merkzeichen Bl.
- Öffentlicher Nahverkehr oder Fahrdienst unzumutbar bzw. unwirtschaftlich.
Kostenübernahme:
- Kosten für den notwendigen Umbau.
- Zuschuß zum Autokauf.
Mehr dazu in diesen Beiträgen:
Mobilitätshilfe – Leistungen zur Mobilität
5. Steuerersparnis
Bei den Merkzeichen G bzw. aG, H und BL im Schwerbehindertenausweis ist ein Nachlass bzw. eine Befreiung von der Kfz-Steuer möglich.
Voraussetzungen:
- Zulassung des Autos auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises
- Alle Fahrten geschehen zu dessen Haushaltsführung.
- Bei Steuernachlass in Höhe von 50% Verzicht auf Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr.
Steuernachlass: 50% bei Merkzeichen G, 100% bei Merkzeichen aG, H, BL. Bestandschutz gilt für diejenigen, denen bereits (bei Inkrafttreten der Neuregelung) am 01.06.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens 50 % betrug.
Ausführlich beschrieben ist der Nachlass bzw. die Befreiung von der Kfz-Steuer auf den Seiten von autoanpassung.de.