Ab 2022 tritt eine Pflegereform in Kraft, bei der ab 01. Januar die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste steigt. Auch die Kurzzeitpflege wird erhöht. Damit ändern sich ab dem 01.01.2022 folgende Pflegeleistungen:
- Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent.
- Kurzzeitpflege: die Leistung für die Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent auf dann 1774 € erhöht.
- Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim.
Quelle: AOK
In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.
Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.Weiter lesen … Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2023