Im Jahr 2023 trat eine Pflegereform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, in Kraft, bei der ab 01. Januar 2024 das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um fünf Prozent steigen. Damit ändern sich ab dem 01.01.2024 folgende Pflegeleistungen:
- Pflegegelderhöhung von 5 Prozent
- Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent.
- Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. Dieser Anteil wird 2024 erhöht.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.
Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.Weiter lesen … Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2024