Über zwei Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz haben wir schon berichtet. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die meiner Einschätzung nach größten Veränderungen geben. Im Wesentlichen geht es beim Bundesteilhabegesetz um die Veränderung der Eingliederungshilfe. Bis 2016 hatten nur Menschen Zugang zu den meisten dieser Leistungen, die finanziell knapp über dem Sozialhilfenniveau waren oder Grundsicherung bezogen. Das wird sich bis 2020 stark ändern.
Das Teilhabegesetz ist in vier Reformstufen unterteilt. Ab 2017 wird neben vielen Änderungen in der Mitbestimmung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung die schon bestehende Gesetzgebung zur Eingliederungshilfe aufgepeppt. Auch im Schwerbehindertenrecht gibt es kleine Änderungen. Ab 2018 wird das bisherige Sozialgesetzbuch IX umgeschrieben und bisher nicht benannte aber schon lange existierende Leistungen, wie z.B. Assistenz tauchen wortwörtlich im Gesetz auf.
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In der Reformstufe ab 2020 gibt es die größten Veränderungen. Hier wird die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfegesetzgebung herausgenommen und zu einem Teilhabegesetz in das Sozialgesetzbuch IX überführt. Das bedeutet, dass sich ab 2020 der Kreis der Personen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, nochmal deutlich erweitern wird. Ab 2023 wird dieser Personenkreis nochmal genauer bestimmt.
Bundesteilhabegesetz 2017
Vermögensgrenzen
Durch die Anhebung der Vermögensgrenzen bei der Eingliederungshilfe von ursprünglich 2600 € auf nun 30000 € für eine Einzelperson haben nun mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe, wie beispielsweise
- persönliche Assistenz
- Fahrdienst zur Teilhabe an der Gesellschaft
- Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung
- Hilfen im Studium
Die bisherigen Regeln und Grenzen für das Einkommen bleiben noch bis 2020 bestehen und es wird lediglich ein weiterer Freibetrag eingeführt. Aber auch die Vermögensgrenzen für die Sozialhilfe sind angestiegen.
Näheres zu Vermögen und Einkommen findet ihr in diesem Beitrag:
Bundesteilhabegesetz 2017: neue Einkommens- und Vermögensgrenzen für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Schwerbehindertenrecht
Zu den Änderungen beim Merkzeichen aG und der rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderung haben wir hier schon berichtet:
Behindertenparkplatz: Teilhabegesetz passt Vorraussetzungen an
Zusätzlich wurde das neue Merkzeichen TBl (Taubblind) eingeführt. Dem neuen Merkzeichen sind keine Nachteilsausgleiche zugeordnet.
Bundesteilhabegesetz 2018
In der zweiten Reformstufe 2018 stehen Veränderungen an, welche die Bedarfsfeststellung und interne Verwaltungsabläufe bei den Behörden betreffen, die für die Eingliederungshilfe verantwortlich sind. Auch das gesamte Sozialgesetzbuch IX wird neu strukturiert. Alle bisherigen Leistungen blieben aber unverändert. Für die Teilhabe werden folgende Leistungsgruppen genannt:
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- z.B. Leistungen zur Beschäftigung,
- Kraftfahrzeughilfe,
- Wohnungsumbau im Rahmen der Teilhabe am Arbeitleben
3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
5. Leistungen zur sozialen Teilhabe: z.B.
Leistungen „wie aus einer Hand“
Neu ist ab 2018 auch, dass das Antragsverfahren von Reha- bzw. Teilhabeleistungen für den Antragsteller einfacher werden soll. Laut Teilhabegesetz soll ein einziger Antrag reichen, um ein umfassendes Rehaverfahren in Gang zu bekommen. Das soll durch den „leistenden Rehträger“ koordiniert werden können, so daß beispielsweise eine medizinische Reha und Teilhabeleistungen am Arbeitsleben als Leistung „wie aus einer Hand“ beantragt und bewilligt werden können.
Leistungen zur Beschäftigung
Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben wird ab 2018 die Möglichkeit für Alternativen zur Werkstatt für Behinderung (WfB) geschaffen. Außerdem wird das sogenannte Budget für Arbeit eingeführt. Das Budget für Arbeit wird ein Zuschuss zu den Lohnkosten sein, den Arbeitgeber erhalten, wenn Sie einen Menschen mit Behinderung einstellen. Damit wird eine zusätzliche Leistung geschaffen, denn das Budget für Arbeit richtet sich an Menschen, denen eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt ist. Gleichzeitig muss wie beim Arbeitsbereich der WfB noch ein sogenanntes Mindestmaß an Arbeitsleistung vorhanden sein.
Näheres hierzu findet ihr in diesem Beitrag:
Bundesteilhabegesetz 2018: Leistungen zur Beschäftigung
Unabhängige Teilhabeberatung
Ab dem 1. Januar 2018 starten die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen. Die Beratung über die möglichen Teilhabeleistungen nach dem neuen SGB IX sollte laut der Ausschreibung durch Berater erfolgen, die selbst von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen sind. Ein Adressverzeichnis der Beratungsstellen ist auf der offiziellen Internetseite www.teilhabeberatung.de nachzulesen.
Bundesteilhabegesetz 2020
Vermögen und Einkommen der Eheparter werden nicht mehr herangezogen
Ab 2020 wird die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfegesetzgebung herausgenommen. Dadurch ergeben sich neue Voraussetzungen für Vermögen und Einkommen. Das Vermögen und Einkommen der Ehepartner der Antragsteller wird daher ab 2020 nicht mehr herangezogen. Dadurch erweitert sich nochmals der Personenkreis, der Leistungen wie persönliche Assistenz, Wohnungsumbau, Fahrdienst, Hilfen im Studium usw. beantragen kann.
Bundesteilhabegesetz: ab 2020 wird die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich sein
Bundesteilhabegesetz 2023
Für 2023 ist vorgesehen, dass der Personenkreis neu bestimmt werden soll, an die sich das Teilhabegesetz richtet.
Hier ein Überblick über unsere weiteren Beiträge zum Bundesteilhabegesetz:
Bundesteilhabegesetz: ab 2020 wird die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich sein
Bundesteilhabegesetz: Persönliche Assistenz und die Antragstellung
Bundesteilhabegesetz 2018: Leistungen zur Mobilität
Bundesteilhabegesetz 2018: Leistungen zur Beschäftigung
Bundesteilhabegesetz 2017-2019: Einkommens- und Vermögensgrenzen für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Behindertenparkplatz: Teilhabegesetz passt Voraussetzungen für aG an