Förderung für Umbau von selbstgenutzem Wohnraum in Hessen

Das Land Hessen fördert behindertengerechte Umbauten für Wohnungs- und Hauseigentümer in deren selbst genutzten Wohnräumen und auf dem zugehörigen Grundstück mit maximal 25000 Euro. Auch wenn der Wohnraum von Angehörigen genutzt wird ist eine Förderung möglich. Der Zuschuss entspricht der Hälfte der zuwendigungsfähigen Gesamtkosten. So könnte der Zuschuss beispielsweise bei Umbauten im Badezimmer mit 8000 € Kosten maximal 4000 € erreichen.

Für eine Förderung gelten folgende Voraussetzungen:

Wanne-zur-Dusche - Banner 250x250
Anzeige
  • Gefördert werden barrierefreie Umbauten in Eigentumswohnungen, im eigenen Haus oder die barrierefreie Erschließung des zugehörigen Grundstücks.
  • Das Objekt wird selbst vom Eigentümer oder von seinen Angehörigen bewohnt.
  • Die Finanzierung des Umbaus ist gesichert.
  • Die Umbaukosten übersteigen 1000 €.
  • Die Umbauten werden nach der DIN für barrierefreies Bauen ausgeführt (DIN 18040 Teil 2).
  • Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Die maximale Förderung unterteilt sich jeweils auf folgende Wohnbereiche:

  • Umbau oder Einbau von Badezimmer und/oder Küche, jeweils bis zu 5000 €
  • Lift oder Aufzug, bis zu 6000 €
  • Andere Einzelmaßnahmen, bis zu 2500 €

Einige Beispiele für förderfähige barrierefreie Umbaumaßnahmen sind:

Treppenlift - Banner - 300x250
Anzeige

  • Verbesserung der Freiflächen, Wege und Parkplätze auf dem Grundstück
  • Rampen, Aufzüge, Lifte
  • Verbesserung von Toilettenräumen und Badezimmern
  • Beseitigung von Stufen und Schwellen
  • Errichtung von Rampen
  • Gestaltung von Treppen
  • Einbau von geeigneten Aufzügen (z.B. Treppenschrägaufzug), Küchen, Toilettenräumen und Bädern
  • Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
  • Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen (z.B. halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus, niedrige Türen)

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohnbauförderstelle gestellt, die Adressen findet ihr in diesem Dokument der WI-Bank. Da die Gelder jährlich auf einen Gesamtbetrag gedeckelt werden, empfiehlt es sich vor der Antragstellung  bei der regional zuständigen Wohnbauförderstelle nachzufragen, ob noch Gelder zur Verfügung stehen.

Bildquelle Hessenzeichen: https://innen.hessen.de

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.