VW-Bus mit Rampe seitlich

Bis zu 26% Rabatt für ein Auto und Kfz-Steuer ermässigt

Zur Ergänzung der Beiträge über Zuschüsse für behindertengerechte Autos mittels Kfz-Hilfe und Stiftungen möchte ich hier auf die Rabattangebote der Fahrzeughersteller für Schwerbehinderte hinweisen. Bei den Autoherstellern wird ein Rabatt auf den Listenpreis gewährt. Bis zu 26%  „Behindertenrabbatt“ sind möglich, wenn der Neuwagenkäufer einen Schwerbehindertenausweis besitzt und das Auto mindestens für 6 Monate auf ihn zugelassen wird.

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Weitere Voraussetzungen sind, dass es sich bei dem Auto um einen Neuwagen handeln muss. Bei Vorführwagen ist ein Rabatt nicht möglich.  Für den Rabatt wird der Listenpreis des Fahrzeugs herangezogen. Das gilt auch in dem Fall, dass der Händler das Auto für seine Kunden zu einem günstigeren Preis anbietet. In jedem Fall sind individuelle Preisverhandlungen mit dem Autohändler anzuraten.

Bei den Marken Citroën, Renault und Nissan kommen nur Mitglieder des Bundes behinderter Autobesitzer e.V. (bbab) in den Genuss des Rabbats. Diese erhalten vom bbab einen sogenannten Abrufschein, der beim Händler vorgelegt wird. Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. bietet auf seinen Seiten eine aktualle tabellarische Übersicht an. Hieraus geht hervor, welcher Autohersteller wieviel Rabatt gewährt und wie die Voraussetzungen dafür sind, z.B. ob bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein müssen: www.bbab.de

Der Rabatt kann auch von Eltern oder Angehörigen in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist, dass das Auto auf den Besitzer des Schwerbehindertenausweises zugelassen ist, nicht wer das Auto fährt.

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Auch der Nachlass bzw. die Befreiung von der Kfz-Steuer bei den Merkzeichen G bzw. aG, H und BL im Schwerbehindertenausweis soll hier erwähnt sein. Das Fahrzeug muss auch hier auf den Inhaber des Ausweises zugelassen sein. Im Gegensatz zum oben beschriebenen Rabatt müssen alle Fahrten in Zusammenhang mit dem Haushalt des Fahrzeughalters geschehen. Wer die 50%-Ermässigung der Kfz-Steuer beantragt verzichtet allerdings auf die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn). Bei der 100% Kfz-Steuer Ermässigung ist die Nutzung des Personennahverkehrs mit Wertmarke zusätzlich möglich.

Ausführlich beschrieben ist der Nachlass bzw. die Befreiung von der Kfz-Steuer auf den Seiten von autoanpassung.de.

Alle Fördermöglichkeiten für das behindertengerechte Kfz hier im Überblick.


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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.