Mit dem Teilhabegesetz wurden ab 2018 im Sozialgesetzbuch wortwörtlich die Leistungen für Assistenz verankert. Das bedeutet, dass es von nun an unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung gibt, die davon Assistenten bezahlen können.
Im wirklichen Leben gibt es das Konzept der Assistenz bereits seit den 70’er Jahren und auch die Verankerung der finanziellen Grundlage war schon im bisherigen Sozialgesetz vorhanden, aber nur nicht so wortwörtlich. Assistenz ist grundsätzlich in verschiedenen Lebensbereichen möglich, sowohl für die Ausübung einer Berufstätigkeit (Arbeitsassistenz) als auch im persönlichen Bereich (Persönliche Assistenz, Elternassistenz). Persönliche Assistenz bietet so für alleinlebende pflegebedürftige Menschen in vielen Fällen eine bessere Alternative zum Pflegeheim.
Hier wäre noch der Link zu einem empfehlenswerten Youtube-Video des VdK-TV mit dem Titel „Leben mit Assistenz: Assistenten selbst einstellen“
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