Für das Jahr 2021 ist eine Pflegereform geplant, bei der ab Juli 2021 eine Pflegegelderhöhung kommen soll. Nach dem Eckpunktepapier vom November 2020 sind folgende Pflegeleistungen betroffen:
- Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistung, Tagespflege: Erhöhung um 5 Prozent und ab 2023 jährliche Erhöhung nach der Inflationsrate.
- Pfleghilfsmittel: Erhöhung auf 60€
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: eine Entlastungspauschale für beide Leistungen in Höhe von insgesamt 3300€ pro Jahr.
In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die bisherigen Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.
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Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Die Tabelle zeigt die Beträge für das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch einen Angehörigen oder eine private Pflegeperson. Ob es 2021 eine Pflegegelderhöhung geben wird, darüber wurde noch nicht entschieden.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
monatlich | - | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegegeldrechner für die Kombinationsleistung
In vielen Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. Falls der Sachleistungsbetrag der Pflegekasse höher ist als die Kosten des Pflegedienstes sind, dann zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus. Das nennt sich Kombinationsleistung. Die Berechnung der Kombinationsleistung kann mit unserem Pflegegeldrechner erfolgen.
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Die Sachleistungen bei der Pflege durch eine Sozialstation wurden 2017 erhöht, sie sind in der Tabelle unten dargestellt. Die Sachleistungsbeträge rechnen die Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen ab.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
monatlich | - | 689€ | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Pflegesachleistung bei Tages- und Nachtpflege seit 2017
Auch die teilstationären Leistungen wurden 2017 verändert. Damit sind Tages- und Nachtpflege gemeint. Diese Sachleistung kann bei häuslicher Pflege zusätzlich in Anspruch genommen werden. Das haben wir in diesem Beitrag zur Tagespflege erläutert. Die Tabelle zeigt die Höhe der Sachleistungen.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
monatlich | - | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Stationäre Pflege im Pflegeheim seit 2017
In der Tabelle ist die Höhe der Zuschüsse der Pflegekassen für die Pflegekosten im Pflegeheim dargestellt. In manchen Fällen kommt der Sozialhilfeträger mit der Hilfe zur Pflege für die Restkosten auf.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
monatlich | 125 € | 770€ | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf weitere Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag. Auf meinem Blog pflegegeld-info.de findet ihr einen vollständigen Überblick über die Pflegegelderhöhung ab 2021.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung des Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diesen Beitrag.