Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2024

Im Jahr 2023 trat eine Pflegereform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, in Kraft, bei der ab 01. Januar 2024 das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um fünf Prozent steigen. Damit ändern sich ab dem 01.01.2024 folgende Pflegeleistungen:

  • Pflegegelderhöhung von 5 Prozent
  • Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent.
  • Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. Dieser Anteil wird 2024 erhöht.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.

Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.

 

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Die Tabelle zeigt die Beträge für das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch einen Angehörigen oder eine private Pflegeperson.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegegeld ab 2024 332 573 765 947
Pflegegeld ab 2025* 347 598 798 989

*rechnerisch ermittelt

Pflegegeldrechner für die Kombinationsleistung

In vielen Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. Falls der Sachleistungsbetrag der Pflegekasse höher ist als die Kosten des Pflegedienstes sind, dann zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus. Das nennt sich Kombinationsleistung. Die Berechnung der Kombinationsleistung kann mit unserem Pflegegeldrechner erfolgen.


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Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation

Die Sachleistungen bei der Pflege durch eine Sozialstation wurden 2017 erhöht, sie sind in der Tabelle unten dargestellt. Die Sachleistungsbeträge rechnen die Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen ab.

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesachleistung ab 2024 761 1432 1778 2200
Pflegesachleistungen ab 2025* 794 1495 1857 2299

*rechnerisch ermittelt

 

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 Pflegesachleistung bei Tages- und Nachtpflege

Die teilstationären Leistungen gelten seit 2017. Damit sind Tages- und Nachtpflege gemeint. Diese Sachleistung kann bei häuslicher Pflege zusätzlich in Anspruch genommen werden. Das haben wir in diesem Beitrag zur Tagespflege erläutert. Die Tabelle zeigt die Höhe der Sachleistungen.

Tagespflege seit 2017, Sachleistung bei teilstationärer Pflege

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 689 1298 1612 1995

 

Stationäre Pflege im Pflegeheim

In der Tabelle ist die Höhe der Zuschüsse der Pflegekassen für die Pflegekosten im Pflegeheim dargestellt. In manchen Fällen kommt der Sozialhilfeträger mit der Hilfe zur Pflege für die Restkosten auf.

Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 125 770 1262 1775 2005

Für die vollstationäre Pflege wird der zu zahlende Eigenanteilab 01.01.24 weniger. Die Pflegeversicherung springt mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt.

Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünfzehn Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei mehr als 36 Monaten Aufenthalt 75 Prozent.

  • Erhöhung von 5 Prozent auf 15 Prozent bei 0 – 12 Monaten Verweildauer
  • Erhöhung von 25 Prozent auf 30 Prozent bei 13 – 24 Monaten
  • Erhöhung von 45 Prozent auf 50 Prozent bei 25 – 36 Monaten
  • Erhöhung von 70 Prozent auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf weitere Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag. Auf meinem Blog pflegegeld-info.de findet ihr einen vollständigen Überblick über die Pflegegelderhöhung ab 2024.

Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung des Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diesen Beitrag.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.