Ab 2022 tritt eine Pflegereform in Kraft, bei der ab 01. Januar die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste steigt. Auch die Kurzzeitpflege wird erhöht. Damit ändern sich ab dem 01.01.2022 folgende Pflegeleistungen:
- Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent.
- Kurzzeitpflege: die Leistung für die Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent auf dann 1774 € erhöht.
- Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim.
Quelle: AOK
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In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.
Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Die Tabelle zeigt die Beträge für das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch einen Angehörigen oder eine private Pflegeperson.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
monatlich | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegegeldrechner für die Kombinationsleistung
In vielen Fällen wird zur häuslichen Pflege ein Pflegedienst hinzugezogen. Falls der Sachleistungsbetrag der Pflegekasse höher ist als die Kosten des Pflegedienstes sind, dann zahlt die Pflegekasse den Restbetrag des Pflegegeldes anteilig aus. Das nennt sich Kombinationsleistung. Die Berechnung der Kombinationsleistung kann mit unserem Pflegegeldrechner erfolgen.
Pflegesachleistung bei Pflege durch eine Sozialstation
Die Sachleistungen bei der Pflege durch eine Sozialstation wurden 2017 erhöht, sie sind in der Tabelle unten dargestellt. Die Sachleistungsbeträge rechnen die Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen ab.
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Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
monatlich bis 31.12.2021 | – | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
monatlich ab 01.01.2022 | – | 724 € | 1363 € | 1693 € | 2095 € |
Pflegesachleistung bei Tages- und Nachtpflege seit 2017
Auch die teilstationären Leistungen wurden 2017 verändert. Damit sind Tages- und Nachtpflege gemeint. Diese Sachleistung kann bei häuslicher Pflege zusätzlich in Anspruch genommen werden. Das haben wir in diesem Beitrag zur Tagespflege erläutert. Die Tabelle zeigt die Höhe der Sachleistungen.
Tagespflege seit 2017, Sachleistung bei teilstationärer Pflege
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | – | 689 | 1298 | 1612 | 1995 |
Stationäre Pflege im Pflegeheim ab 2022
In der Tabelle ist die Höhe der Zuschüsse der Pflegekassen für die Pflegekosten im Pflegeheim dargestellt. In manchen Fällen kommt der Sozialhilfeträger mit der Hilfe zur Pflege für die Restkosten auf.
Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Heim
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatlich | 125 | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
Für die vollstationäre Pflege wird der zu zahlende Eigenanteilab 01.01.22 weniger. Die Pflegeversicherung springt mit einem Zuschlag ein, der von der Aufenthaltsdauer des Bewohners abhängt.
Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten Aufenthalt 70 Prozent.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf weitere Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag. Auf meinem Blog pflegegeld-info.de findet ihr einen vollständigen Überblick über die Pflegegelderhöhung ab 2021.
Auf Anfrage gestatte ich die kostenlose Einbindung des Pflegegeldrechners gegen einen Link auf diesen Beitrag.
Titelbild: Claudia Hautumm / pixelio.de