Mit dem Bundesteilhabegesetz kamen im Jahr 2018 die Leistungen zur Mobilität. Seit 2020 stehen die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes sowohl erwerbsfähigen als auch berenteten Menschen offen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden per Eingliederungshilfe ein „Beförderungsdienst“ bis zu einer bestimmten Höchstgrenze oder „Leistungen für ein Kraftfahrzeug“ bewilligt. Darunter sind der Kauf, Umbau und die Instandhaltung eines behindertengerechten Fahrzeugs und der Erwerb eines Führerscheins zu verstehen.Weiter lesen … Eingliederungshilfe – Leistungen zur Mobilität
Thema: Fahrdienst
Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung
Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Damit Krankenfahrten verordnet werden können und die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Erste Voraussetzung für Krankenfahrten mit dem Taxi oder einem Fahrdienst ist, dass die Krankenfahrt nicht mit dem eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Die Verordnung können Ärtzte und Psychotherapeuten ausstellen. Falls während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist, kann die Fahrt auch mit dem Krankentransportwagen erfolgen.
Ambulante Behandlung: Krankenfahrten zum Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Weiteren
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen gelten Taxifahrten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. (Anmerkung d.R.: zum Arzt/Zahnarzt)
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sind bei eingeschränkter körperlicher Mobilität per „Verordnung einer Krankenbeförderung“ möglich. Die ambulante Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sein. Darunter fallen Behandlungen beim Arzt, jedoch keine Termine, bei denen nur Verordnungen abgeholt oder über Befunde gesprochen werden.Weiter lesen … Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung
Auto behindertengerecht umbauen und Fahrdienst: Übernahme der Kosten durch Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe übernimmt für erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung die Kosten eines Behindertenfahrdienstes oder auch den Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs. Hier beschreiben wir wer diese Förderung beantragen kann.Weiter lesen … Auto behindertengerecht umbauen und Fahrdienst: Übernahme der Kosten durch Eingliederungshilfe