Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe

Wer einen Angehörigen Zuhause pflegt und Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, merkt ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit, dass die Leistungen der Pflegeversicherung lediglich als Zuschuss zu sehen sind. Um die notwendige Unterstützung durch eine professionelle Pflege finanzieren zu können sind dann zusätzliche Eigenleistungen notwendig, die entweder aus Rücklagen oder Einkünften stammen. Das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und steuerliche Vorteile helfen dann dabei die Kosten zu senken.

Das gilt auch für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Diese Betreuungsform wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, wobei die Betreuungskräfte keine Behandlungspflege leisten dürfen. Medikamente geben oder Spritzen setzen gehört auch dann in die Hände  professioneller Pflegekräfte.

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Die Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft fallen in erster Linie in den Bereich der hauswirtschaftliche Tätigkeiten und der sogenannte Grundpflege. Darunter fällt die Unterstützung beim Waschen, bei Toilettengängen, beim Zähne putzen oder beim An- und Ausziehen. Darüber hinaus ermöglichen die Betreuungskräfte, die in der Regel aus Osteuropa stammen, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Betreuungspersonal aus Osteuropa

Bedingt durch fehlendes Pflegepersonal in Deutschland und niedrigere Kosten in Osteuropa haben sich die meisten Vermittlungsagenturen für die 24-Stunden-Pflege auf osteuropäische Pflegekräfte spezialisiert. Die europäische Entsenderichtline ermöglicht es Unternehmen ihr Personal in andere EU-Mitgliedsstaaten zu entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen. Die Betreuungskräfte bleiben trotzdem im Heimatland angestellt und zahlen dort Sozialversicherungsabgaben. Für den Nachweis einer legalen Beschäftigung stellt die Sozialversicherungsbehörde des Heimatlandes die sogenannte A1-Entsendebestätigung aus, die in Deutschland vorgelegt werden kann.

Auf diesem Weg ist die 24-Stunden-Betreuung mit osteuropäischen Pflegekräften für die Angehörigen relativ günstig, da keine Lohnnebenkosten in Deutschland anfallen. Lediglich der Mindestlohn in Deutschland muss eingehalten werden.

Es gibt in Deutschland zahlreiche Vermittlungsagenturen, die mit Agenturen in Osteuropa zusammenarbeiten. Für Angehörige ist es dadurch relativ einfach ganz legal eine osteuropische Pflegehilfe zu engagieren, weil die Agentur die gesamte organisatorische Tätigkeit und die vertragliche Regelung übernimmt.

Finanzierung der Kosten für eine osteuropische Pflegehilfe

Allerdings verfügt keiner der Anbieter für Pflegehilfen aus Osteuropa über eine Kassenzulassung. Deswegen ist im Gegensatz zu den hiesigen Pflegediensten und Sozialstationen keine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Die höheren Pflegesätze für die ambulante Pflege (Pflegesachleistung) können für die osteuropäischen Pflegekräfte nicht beansprucht werden.

Die 24-Stunden-Betreuung muss deswegen aus privaten Mitteln finanziert werden. Eine teilweise Refinanzierung ist nur über das Pflegegeld für die häusliche Pflege, die Verhinderungspflege und in bestimmten Fällen über steuerliche Vorteile möglich.


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Ab Pflegegrad 2 lässt sich ein Teil der Kosten über das Pflegegeld decken. Dazu steht jedoch nur der jeweilige Betrag für das Pflegegeld für die häusliche Pflege zur Verfügung. Für viele Angehörige ist es schwer das Pflegegeld als Zuschuss für die Pflegekosten zu sehen, wenn sie das Pflegegeld bislang zur Aufstockung des Einkommens z.B. für die alltägliche Haushaltsführung verwendet haben.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch eine Privatperson

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Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegegeld ab 2024 332 573 765 947
Pflegegeld ab 2025* 347 598 798 989

*rechnerisch ermittelt

Darüber hinaus besteht ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit die Verhinderungspflege für die 24-Stunden-Betreuung zu nutzen. Damit stehen jährlich bis zu 1612 Euro zusätzlich zur Verfügung. Während des Bezugs von Verhinderungspflege erhält man aber nur das halbe Pflegegeld für max. 6 Wochen.

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch sonstige Personen
Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich 1612 € 1612 € 1612 € 1612 €

 

Konkret kostet eine solche Betreuung zwischen 1.600 und 2.500 Euro monatlich. Der Preis ist vor Allem abhängig von den individuellen Anforderungen an die Betreuungskraft. In erster Linie steigt der Preis mit den Deutschkenntnissen der Pflegekraft. Abzüglich des Pflegegeldes und der Verhinderungspflege bleiben monatliche Ausgaben zwischen 1.000 und 1.600 Euro.

Unter Umständen können die Aufwendungen auch steuerlich geltend gemacht werden. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 20% der jährlichen Rechnungssumme von der Steuer abgesetzt werden. Die mögliche maximale Steuerentlastung ist aber auf 4000€ begrenzt.

Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung Zuhause

  • Um eine Pflegehilfe in der häuslichen Umgebung aufzunehmen ist unbedingt ein eigenes Zimmer für die Pflegehilfe notwendig.
  • Außerdem muss auch die Verpflegung übernommen werden.
  • Es muss berücksichtigt werden, dass die Betreuungskraft nicht rund um die Uhr tätig sein kann, sondern auch genügend Freizeit zur Verfügung hat.
  • Bei Schwerkranken und sehr pflegebedürftigen Menschen sollte immer zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst mit eingebunden werden, der die medizinischen Bedarfe abdeckt.

Wenn du ein individuelles Angebot von unserem Partner „Pflegehilfe für Senioren 24 GmbH“ wünschst, kannst du mit diesem Formular deine Anforderungen beschreiben und bekommst unverbindliche Vorschläge.

Quelle: Sascha Zöller, Pflegehilfe für Senioren 24

 

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.