Sachsen: Wohnraumförderung bis zu 20000€

Sachsen hat 2017 eine umfassende Wohnraumförderung für Mieter, Eigentümer und Vermieter eingeführt. In diesem Beitrag gehen wir auf das Förderprogramm für mobilitätseingeschränkte Mieter und Eigentümer einer selbstgenutzten bestehenden Immobilie ein.

Förderung von Umbaumaßnahmen für Mieter und selbstnutzende Eigentümer zur Anpassung des von ihnen bewohnten  Wohnraums wegen Mobilitätseinschränkungen

Der Zuschuss kann für eine Wohnung oder ein eigenes Haus sein. Es gibt eine Variante mit bis zu 8000€ Zuschuss und eine Variante für rollstuhlgerechte Umbauten mit einem Zuschuss bis zu 20000€. Die Baumaßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen, wie z.B.: Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung, Verbreiterung von Türen innerhalb der Wohnung, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen, Einbau einer bodengleichen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Freisitz und ähnlichem. Förderfähig sind auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude. Treppenlifte sind nur innerhalb der Mietwohnung bzw. des Wohneigentums förderfähig, nicht im Außenbereich.

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Die weiteren Voraussetzungen sind:

  • Der Mieter oder Eigentümer ist dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt und der Umbau ist notwendig, um weiter dort leben zu können.
  • Bei der Zuschussvariante, die sich nach individuellen Bedürfnissen richtet, beträgt der Zuschuss bis zu 8000€.
  • Bei der Zuschussvariante für rollstuhlgerechten Umbau können bis zu 20000€ Zuschuss herauskommen.  Beim rollstuhlgerechten Umbau müssen die Normen für barrierefreies Bauen, Kapitel 5 der DIN 18040-2 erfüllt werden.
  • Es gelten Höchstmaße für die Wohnflächen, die nur im Ausnahmefall überschritten werden dürfen:

a) Mietwohnraum: 1 Person: 60 m², 2 Personen: 80 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 15 m². Im Einzelfall kann diese Wohnfläche überschritten werden, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn die bewohnte Wohnung eine vergleichsweise niedrige Miete kostet. Oder ein Wechsel aus der derzeitigen Wohnung zu einem erheblich höheren Mietzins führen würde. Oder der Mieter aufgrund seiner Behinderungen die entsprechende Wohnungsgröße benötigt.

b) Eigentumswohnung: 1 Person: 60 m², 2 Personen: 90 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m².

c) Eigenheim: bis 2 Personen: 110 m², jede weitere Person, die im Haushalt lebt 20 m².

Der mögliche Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 8.000€ und kann bei einem rollstuhlgerechten Umbau auf bis zu 20.000€ erhöht werden. Ist der Antragsteller auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld angewiesen, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden.

Die für sie zuständige Beratungsstelle ergibt sich aus der Lage des Wohnraums

Vor Antragstellung muß Kontakt mit der zuständigen Beratungsstelle aufgenommen werden. Diese hat die Voraussetzungen zu prüfen und stellt eine Bestätigung aus, wenn diese vorliegen. Beratungsstellen gibt es in Dresden, Leipzig und Chemnitz . Die Beratungsstellen nehmen auch die ausgefüllten Anträge entgegen.


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Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau oder im Vogtlandkreis:

Sozialverband vdk Sachsen e. V.
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/Sachsen

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Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen oder Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2
01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Stadt und Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen:

Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de

Mehr Informationen auf dieser Seite des Freistaats Sachsen.

Weitere Zuschusstöpfe erläutern wir hier:

Behindertengerechtes Bauen – Zuschüsse und Förderungen

Bildquelle Landessignet Sachsen: https://www.freistaat.sachsen.de/

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.