Thema: Wohnbauförderprogramme der Bundesländer

Wohnraumförderung für barrierefreies Bauen in Brandenburg bis zu 26000€

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unterfahrbares Waschbecken im behindertengerechten Bad

In Brandenburg kann für den barrierefreien Umbau der Wohnung ein Zuschuss von bis zu 26000 € beantragt werden. Der behindertengerechte Umbau von vorhandenem Wohnraum wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg gefördert. Gefördert werden Haushalte, deren Mitglieder wegen der Schwere der Behinderung bauliche Umbaumaßnahmen benötigen. Als Nachweis dienen der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid.

Alle Umbauten müssen nach der Norm für barrierefreies Wohnen umgesetzt werden. Sitz-Treppenlifte werden nicht bezuschusst.

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Sachsens Lieblingsplätze: Förderprogramm für öffentlich zugängliche Gebäude und Gastronomie

Das Land Sachsen hat seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude aufgelegt. Damit sollen der Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden. In einer Bekanntmachung heißt es, dass das Programm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle ab 2020 jährlich fortgeführt werden soll:

Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll das Programm ab 2020 fortlaufend jährlich weiter fortgeführt werden.“ 

Mit einer Fördersumme von bis zu 25000 € pro Baumaßnahme sollen bestehende Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.

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Sachsen: Wohnraumförderung bis zu 20000€

Sachsen hat 2017 eine umfassende Wohnraumförderung für Mieter, Eigentümer und Vermieter eingeführt. In diesem Beitrag gehen wir auf das Förderprogramm für mobilitätseingeschränkte Mieter und Eigentümer einer selbstgenutzten bestehenden Immobilie ein.

Förderung von Umbaumaßnahmen für Mieter und selbstnutzende Eigentümer zur Anpassung des von ihnen bewohnten  Wohnraums wegen Mobilitätseinschränkungen

Der Zuschuss kann für eine Wohnung oder ein eigenes Haus sein. Es gibt eine Variante mit bis zu 8000€ Zuschuss und eine Variante für rollstuhlgerechte Umbauten mit einem Zuschuss bis zu 20000€. Die Baumaßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen, wie z.B.: Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung, Verbreiterung von Türen innerhalb der Wohnung, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen, Einbau einer bodengleichen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Freisitz und ähnlichem. Förderfähig sind auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude. Treppenlifte sind nur innerhalb der Mietwohnung bzw. des Wohneigentums förderfähig, nicht im Außenbereich.Weiter lesen … Sachsen: Wohnraumförderung bis zu 20000€

Förderung für barrierefreie Mietwohnungen und Eigentum in Hamburg

Die Förderrichtlinie für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen der Investions- und Förderbank Hamburg unterstützt durch pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmemodule. Gleichzeitig bietet Hamburg ein Förderprogramm für Eigentum.

Auch barrierearmes Umbauen ist möglich

Diese Unterscheidung in einzelne sogenannte Maßnahmemodule ermöglicht es auch Wohnungen anzupassen, die aufgrund fehlenden Platzangebotes nur mit hohem Aufwand  tatsächlich barrierefrei umbaufähig sind. Denn das Programm erkennt Abweichungen von den Normen für Barrierefreiheit an: so dürfen bis zu drei Stufen vor der Haustüre sein, wenn aus baulichen Gründen keine Rampe möglich ist oder es wird eine Dusche mit einem Einstieg bis zu 12 cm Höhe akzeptiert. Bei anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem des Bundeslandes Bayern, scheitern oft die Förderanträge an der DIN-Norm, weil manche bestehende Wohnungen die räumlichen Voraussetzungen für einen Umbau nach DIN nicht zulassen.Weiter lesen … Förderung für barrierefreie Mietwohnungen und Eigentum in Hamburg

Landesprogramm Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern

Das Bild zeigt einen Plattformlift.Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 das Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand aufgelegt. Das Programm endet am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bewilligung ist von der Haushaltssituation des Landes abhängig.

Gefördert werden Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in und an Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum.

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Förderung für Umbau von selbstgenutzem Wohnraum in Hessen

Das Land Hessen fördert behindertengerechte Umbauten für Wohnungs- und Hauseigentümer in deren selbst genutzten Wohnräumen und auf dem zugehörigen Grundstück mit maximal 25000 Euro. Auch wenn der Wohnraum von Angehörigen genutzt wird ist eine Förderung möglich. Der Zuschuss entspricht der Hälfte der zuwendigungsfähigen Gesamtkosten. So könnte der Zuschuss beispielsweise bei Umbauten im Badezimmer mit 8000 € Kosten maximal 4000 € erreichen.Weiter lesen … Förderung für Umbau von selbstgenutzem Wohnraum in Hessen

Wohnbauförderprogramm für barrierefreies Bauen in Bayern

Die Förderung des Bundeslandes Bayern sieht einen Zuschuss bis zu 10000 € für barrierefreies Bauen vor. Es handelt sich bei dem Förderprogramm um einen einmaligen, einkommensabhängigen Zuschuss für das barrierefreie Bauen. Der Zuschuss wird als leistungsloses und tilgungsfreies Darlehen für Umbauten an Wohnungen und Häusern gewährt. Jeweils zu Beginn des neuen Jahres ist das Wohnbauförderprogramm mit einem gefüllten Fördertopf ausgestattet.

In diesem Beitrag beschreiben wir die Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen im Überblick.  Weiter lesen … Wohnbauförderprogramm für barrierefreies Bauen in Bayern