Thema: Teilhabe Gesellschaft

Behindertengerechtes Auto – fünf Zuschüsse in der Übersicht

Welche Zuschüsse es für den Kauf oder die Umrüstung eines behindertengerechte Autos gibt ist ein Schwerpunkt dieser Seite. In vielen Beiträgen berichten wir über die Kfz-Hilfe, Stiftungen, Rabatte beim Kauf eines Neuwagens usw. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten:

  1. Rabatte für Neuwagen
  2. Kfz-Hilfe und Rechner
  3. Stiftungen
  4. Mobilitätshilfe
  5. Steuerersparnis

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Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe

Wer einen Angehörigen Zuhause pflegt und Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, merkt ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit, dass die Leistungen der Pflegeversicherung lediglich als Zuschuss zu sehen sind. Um die notwendige Unterstützung durch eine professionelle Pflege finanzieren zu können sind dann zusätzliche Eigenleistungen notwendig, die entweder aus Rücklagen oder Einkünften stammen. Das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und steuerliche Vorteile helfen dann dabei die Kosten zu senken.

Das gilt auch für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Diese Betreuungsform wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, wobei die Betreuungskräfte keine Behandlungspflege leisten dürfen. Medikamente geben oder Spritzen setzen gehört auch dann in die Hände  professioneller Pflegekräfte.

Die Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft fallen in erster Linie in den Bereich der hauswirtschaftliche Tätigkeiten und der sogenannte Grundpflege. Darunter fällt die Unterstützung beim Waschen, bei Toilettengängen, beim Zähne putzen oder beim An- und Ausziehen. Darüber hinaus ermöglichen die Betreuungskräfte, die in der Regel aus Osteuropa stammen, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.Weiter lesen … Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe

Sieben Wege, um mehr Mobilität zu erreichen

Mobilität im Sinne von Beweglichkeit und Fortbewegung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine autonome Lebensführung. Darum wird der Verlust oder die Gefährdung von Mobilität durch eine Erkankung oder eingetretene Behinderung in der Regel als starke Bedrohung erlebt. Aus der Sicht der nicht-mobilitätseingeschränkten Menschen ist deshalb der Rollstuhl DAS Sinnbild für Behinderung. Sämtliche Belastungen und Einschränkungen durch unsichtbare Symptome werden in dieser Sichtweise völlig ausgeklammert. So toll beispielsweise die technischen Möglichkeiten von Exoskeletten auch sind, wird dabei übersehen, daß das Laufen nur ein Mosaiksteinchen von vielen ist.

Ist man selbst von Krankheit oder Handicaps betroffen, steht man sich leider selbst im Weg, wenn es um den Ausgleich der eigenen Einschränkungen geht. Je nach Gesundheitszustand kann jeder selbst etwas tun, um Verbesserungen in der Beweglichkeit zu erreichen. Wir stellen hier verschiedene Möglichkeiten vor.Weiter lesen … Sieben Wege, um mehr Mobilität zu erreichen

Barrierefreier Zugang in den Bodensee.

30 barrierefreie Badeseen. Neu: Strandbad Wandlitzsee, Brandenburg

Hier stellen wir barrierefreie Badeseen vor (Stand 20.07.23). Damit sind Badeseen mit Zugang in das Wasser für mobilitätseingeschränkte Menschen gemeint. In diesem Jahr kam das Strandbad Wandlitzsee in Brandenburg hinzu. Macht mit und sendet eure Tipps zur Veröffentlichung ein.Weiter lesen … 30 barrierefreie Badeseen. Neu: Strandbad Wandlitzsee, Brandenburg

Fuehrerschein in Rosa

Führerschein-Pflichtumtausch und Fahreignung

Nach Angaben des ADAC müssen bis zum Jahr 2033 etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, um die EU-Richtlinie 2006/126/EG umzusetzen. Ziel dieser Pflichtumtauschaktion ist es, dass alle Bürger der EU einheitliche und fälschungssichere Führerscheine erhalten. Damit die Umtauschaktion planbar und für die Führerscheinstellen umsetzbar bleibt, wurde ein Stufenplan festgelegt. Dieser Stufenplan regelt Fristen, bis zu denen welcher Jahrgang den Führerschein umtauschen muss. Bereits im Jahr 2022 wurden die alten Führerscheine der Ausstellungsjahre 1953 bis 1958 ungültig (siehe die Liste unten). Wer über diese Fristen hinaus mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt riskiert ein Verwarnungsgeld.

Diese Zwangsumtauschaktion wird viele Menschen mit Handicap in eine heikle Lage bringen. Wer persönlich bei der Führerscheinstelle erscheint und beim Sachbearbeiter Zweifel an der Fahreignung erweckt, kann zu einer medizinischen Begutachtung der Fahreignung verpflichtet werden. Dieser Verdacht kann z.B. aufgrund der Benutzung von Gehhilfen oder unsicherem Gang begründet sein. Solche Fälle habe ich schon mehrere Male selbst kennengelernt.

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Rollstuhl im expressionistischen Stil

Ein paar Worte zu gebrauchten Elektrorollstühlen, E-Mobilen und Hilfsmitteln

Ehe man sich selbst ein E-Mobil, einen Rollstuhl oder eine Rampe anschafft, sollte man klären, ob das benötigte Hilfsmittel nicht einfach von der Krankenkasse oder der Pflegekasse bewilligt haben kann.

Was ist bei gebrauchten Hilfsmitteln zu beachten?

Weiterhin ist zu beachten, dass Hilfsmittel, die einem von der Krankenkasse oder von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wurden, nicht verkauft werden dürfen. Sie sind Eigentum der Kasse und sollten an die Kasse zurück gegeben werden, falls sie nicht mehr gebraucht werden.

Bevor man ein benötigtes Hilfsmittel selbst anschafft, sollte nochmal geprüft werden, ob nicht doch ein Leistungsanspruch auf das Hilfsmittel gegenüber der Krankenkasse bzw. Pflegekasse besteht. Gerade Elektromobile werden schnell einfach selbst gekauft, obwohl diese von der Krankenkasse oft unkompliziert genehmigt werden.Weiter lesen … Ein paar Worte zu gebrauchten Elektrorollstühlen, E-Mobilen und Hilfsmitteln

E-Scooter als Hilfsmittel mit Spaßfaktor

Seit 2019 dürfen E-Scooter im Straßenverkehr gefahren werden. So wird es in der sogenannten Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“ geregelt. Das ist auch für viele Menschen mit Handicap interessant. Deswegen befasst sich dieser Beitrag mit den Voraussetzungen, die an E-Scooter und Fahrer gestellt werden.

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Das Foto zeigt ein Spezialfahrzeug mit Rollstuhlrampe

Eingliederungshilfe – Leistungen zur Mobilität

Mit dem Bundesteilhabegesetz kamen im Jahr 2018 die Leistungen zur Mobilität. Seit 2020 stehen die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes sowohl erwerbsfähigen als auch berenteten Menschen offen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden per Eingliederungshilfe ein „Beförderungsdienst“ bis zu einer bestimmten Höchstgrenze oder „Leistungen für ein Kraftfahrzeug“ bewilligt. Darunter sind der Kauf, Umbau und die Instandhaltung eines behindertengerechten Fahrzeugs und der Erwerb eines Führerscheins zu verstehen.Weiter lesen … Eingliederungshilfe – Leistungen zur Mobilität

Das Bild zeigt einen Screenshot der Webseite Reisen für Alle.

Barrierefreie Ausflüge, Reisen und Unterkünfte finden

Bei der Planung von Reisen und Ausflügen ist es oft schwierig an verlässliche Informationen bezüglich der Barrierefreiheit am Reiseziel zu kommen. Dies fängt in der Regel mit dem Parkplatz an, geht mit den Wegen weiter und sehr wichtig ist die Frage, ob es am Ziel auch eine Toilette gibt, die mit dem jeweiligen Handicap benutzbar ist. Im Zweifelsfall schaut man sich das Reiseziel selbst vor Ort an oder fragt Leute, die schon dort waren und was vom Thema verstehen.

Das könnte nun leichter werden. Eine sehr vielversprechende Lösung für die Ausflugs- und Reiseplanung innerhalb Deutschlands bietet die Internetseite Reisen für Alle. Die Webseite bietet eine sehr umfangreiche Datenbank mit Reisezielen, die mit einer differenzierten Beschreibung vorgestellt werden. Sehr schön finde ich, dass es einen eigenen Bereich „Nationale Naturlandschaften barrierefrei erleben“ gibt. Deshalb werden nicht nur Unterkünfte sondern auch Rund- und Wanderwege in der Datenbank beschrieben. Weiter lesen … Barrierefreie Ausflüge, Reisen und Unterkünfte finden

Sachsens Lieblingsplätze: Förderprogramm für öffentlich zugängliche Gebäude und Gastronomie

Das Land Sachsen hat seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude aufgelegt. Damit sollen der Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden. In einer Bekanntmachung heißt es, dass das Programm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle ab 2020 jährlich fortgeführt werden soll:

Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll das Programm ab 2020 fortlaufend jährlich weiter fortgeführt werden.“ 

Mit einer Fördersumme von bis zu 25000 € pro Baumaßnahme sollen bestehende Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.

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