Historischer Herd

Drei Wege zur Haushaltshilfe bei Krankheit oder Behinderung

Eine Haushaltshilfe kann eine große Entlastung sein, insbesondere wenn man krank ist oder aufgrund einer beginnenden Pflegebedürftigkeit seinen Haushalt nicht mehr so führen kann, wie man es gerne hätte. Insbesondere schwierige Arbeiten im Haushalt, wie Böden und Fenster putzen oder einkaufen fallen Menschen mit Handicap schwer oder sind nicht mehr möglich. Für die Finanzierung gibt es von Seiten der Pflegekasse und der Krankenkasse drei Möglichkeiten, die ich in diesem Beitrag beschreiben möchte.

1. Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2

Wanne-zur-Dusche - Banner 250x250
Anzeige

2. Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung (Unterstützungspflege)

3. Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung und Kindern bis 12 Jahren

1. Haushaltshilfe über den Entlastungbetrag bei Pflegegrad

Die Pflegekasse bietet über den Entlastungsbetrag ab dem Pflegegrad 1 die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Es handelt sich um eine Sachleistung im Wert von 125€ im Monat. Leider können damit keine privaten Haushaltshilfen bezahlt werden, der Entlastungsbetrag kann nur mit anerkannten Anbietern abgerechnet werden und diese sind nach wie vor die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen.

Leider führt diese Monopolisierung zu großen Problemen. Der vorhandene Bedarf kann noch immer nicht gedeckt werden, denn viele Pflegebedürftige finden keinen Anbieter, der Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann. Das gilt sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Regionen. Außerdem kostet eine Haushaltshilfe beim Pflegedienst schnell mal 25-40€. Wenn auch noch einige Kilometer zu fahren sind, steigen die Preise noch weiter an. In der Regel versorgen Sozialstationen wegen der Knappheit der Haushaltshilfen auch nur Kunden, die gleichzeitig auch ambulante Pflege von ihnen benötigen.

Der Entlastungsbetrag kann aufgespart werden. Nach dem 30.06. des jeweils laufenden Jahres verfallen die nichtgenutzten Entlastungsleistungen aus dem vergangenen Jahr. Bis dahin können die nicht verbrauchten Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr rückwirkend beantragt werden, wenn im Vorjahr bereits ein Pflegegrad bestand.

Die Entlastungsbeträge können auch für Tagespflege, Kurzzeitpflege und zum Teil auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.  Quelle: Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe, pflegegeld-info.de


Anzeige

Treppenlift - Banner - 300x250
Anzeige

2. Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung (Unterstützungspflege)

Wenn man nach schwerer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen ist, kann die sogenannte Unterstützungspflege sehr kurzfristig bei der Krankenkasse beantragt und bei Bewilligung die Kosten für eine Haushaltshilfe und einen ambulanten Pflegedienst übernehmen. Das soll die Versorgung zuhause für eine bestimmte Zeit sicherstellen. Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Person im Haushalt lebt, welche die Haushaltsführung sicherstellen kann und dass keine Einstufung in einen Pflegegrad 2-5 besteht.

Die Unterstützungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, sie muss vom Arzt verordnet und dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Arzt muß auch den Grund, den Umfang und die voraussichtliche Dauer der Hilfen beschreiben. Die Verordnung kann von jedem Arzt ausgestellt werden, nicht nur von einem Krankenhausarzt, sondern auch vom Hausarzt.

Quelle: Unterstützungspflege: Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad, pflegegeld-info

3. Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung und Kindern bis 13 Jahren

Diese dritte Möglichkeit der Finanzierung einer Haushaltshilfe ist die schon am längsten bestehende Form. Die Krankenkasse kann bei akuter Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine bestimmte Zeit übernehmen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahre alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Die Haushaltshilfe wird unabhängig vom Alter des Kindes übernommen, wenn es ein behindertes Kind ist. Die Aufgaben der Haushaltshilfe sind z.B. Einkaufen, Kochen, das Kind zum Kindergarten bringen und abholen, Putzen und so weiter.

Immer vorausgesetzt, dass im Haushalt niemand sonst das Kind versorgen kann, kommt die Leistung in folgenden Situationen in Frage:

  • nach der Entbindung eines weiteren Kindes
  • bei Krankenhausaufenthalt oder Rehaaufenthalt eines Elternteils
  • bei akuter Erkrankung
  • bei Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung, aber mit Aussicht auf Besserung

Auch wenn ein Partner im Haushalt lebt, der berufstätig ist, ist eine Kostenübernahme der Haushaltshilfe möglich. Das geht dann für die Zeiträume, in denen der Partner auf der Arbeit ist. Es ist sogar die Konstellation möglich, dass der Angehörige selbst unbezahlt Urlaub nimmt und den Haushalt führt. Die Krankenkasse zahlt dann eine Art Verdienstausfall, aber nur in der Höhe der Kosten der bewilligten Haushaltshilfe.

Bei der Beantragung der Leistung muss die medizinische Notwendigkeit, der Umfang und die voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe ärztlich begründet werden. Das kann idealerweise schon im Krankenhaus erfolgen. Die Krankenkasse haben für diese Form der Haushaltshilfe eigene Antragsformulare, mit denen die Leistung vom Versicherten beantragt werden muss. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Haushaltshilfe gesucht und eingesetzt werden. Ich empfehle Familien, sich dieses Formular vorab von ihrer Krankenkasse zu besorgen und für den Krankheitsfall vorrätig zu haben. Sinnvoll ist es auch sich schon vorher bei der Krankenkasse zu informieren, welche Anbieter es in der Region gibt.

Über Jochen Radau

Seit 2004 arbeite ich als Sozialpädagoge in einer Beratungsstelle für MS-Betroffene und Angehörige in Würzburg. Auf handicap-bazar findet sich Wissen aus praktischer Erfahrung und aus Fortbildungen zu den Themen Schwerbehinderung, Pflegeversicherung, barrierefreies Umbauen, Hilfsmittel und finanziellen Fragen. Die Beiträge auf handicap-bazar haben einen Schwerpunkt bei Finanzierungsfragen zum barrierefreien Umbau. Auch die Bereiche Mobilität und Hilfsmittel stehen hier im Mittelpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt auf handicap-bazar bildet der kostenlose Marktplatz für Hilfsmittel und angepasste Autos.