Historischer Herd

Drei Wege zur Haushaltshilfe bei Krankheit oder Behinderung

Eine Haushaltshilfe kann eine große Entlastung sein, insbesondere wenn man krank ist oder aufgrund einer beginnenden Pflegebedürftigkeit seinen Haushalt nicht mehr so führen kann, wie man es gerne hätte. Insbesondere schwierige Arbeiten im Haushalt, wie Böden und Fenster putzen oder einkaufen fallen Menschen mit Handicap schwer oder sind nicht mehr möglich. Für die Finanzierung gibt es von Seiten der Pflegekasse und der Krankenkasse drei Möglichkeiten, die ich in diesem Beitrag beschreiben möchte.

Diesen Blogbeitrag habe ich im September 2023 aktualisiert, weil mittlerweile in 13 Bundesländern eine Möglichkeit der Abrechnung von Privatpersonen mit der Pflegekasse eingeführt wurde.

Treppenlift - Banner - 300x250
Anzeige

1. Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 auch durch Privatpersonen

2. Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung (Unterstützungspflege)

3. Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung und Kindern bis 12 Jahren

1. Haushaltshilfe über den Entlastungbetrag bei Pflegegrad auch durch Privatpersonen

Die Pflegekasse bietet über den Entlastungsbetrag ab dem Pflegegrad 1 die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Es handelt sich um eine Sachleistung im Wert von 125€ im Monat. Leider können damit nicht einfach privaten Haushaltshilfen bezahlt werden, denn der Entlastungsbetrag kann nur mit anerkannten Anbietern oder registrierten Einzelpersonen abgerechnet werden. Diese sind nach wie vor die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen, aber auch Einzelpersonen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich amtlich registriert haben.

Seit dem Jahr 2021 wurde in den meisten Bundesländern die Möglichkeit geschaffen, dass auch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen den Entlastungsbetrag abrechnen können. Diese Privatpersonen müssen eine bestimmte Grundqualifikation mitbringen bzw. erwerben und eine Registrierung haben. Die Details sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Nur drei Bundesländer haben diese Möglichkeit bislang noch nicht.

In 13 Bundesländern können sich auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen als Anbieter von Entlastungsleistungen registrieren lassen:

Leider führt die Begrenzung der Dienstleister auf Pflegedienste und Agneturen trotz der Ausweitung auf Privatpersonen noch immer zu großen Problemen. Der vorhandene Bedarf an Hilfe kann damit oftmals nicht gedeckt werden. Viele Pflegebedürftige finden keinen Anbieter, der Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann. Das gilt sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Regionen. Zudem kostet eine Haushaltshilfe beim Pflegedienst schnell mal 25-40€. Wenn auch noch einige Kilometer zu fahren sind, steigen die Preise noch weiter an. In der Regel versorgen Pflegedienste wegen der Knappheit der Haushaltshilfen auch nur die Kunden, die gleichzeitig auch ambulante Pflege von ihnen benötigen.


Anzeige

Der Entlastungsbetrag kann aufgespart werden. Nach dem 30.06. des jeweils laufenden Jahres verfallen die nichtgenutzten Entlastungsleistungen aus dem vergangenen Jahr. Bis dahin können die nicht verbrauchten Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr rückwirkend beantragt werden, wenn im Vorjahr bereits ein Pflegegrad bestand.

Wanne-zur-Dusche - Banner 250x250
Anzeige

Die Entlastungsbeträge können auch für Tagespflege, Kurzzeitpflege und zum Teil auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.  Quelle: Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe, pflegegeld-info.de

2. Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung (Unterstützungspflege)

Wenn man nach schwerer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen ist, kann die sogenannte Unterstützungspflege sehr kurzfristig bei der Krankenkasse beantragt und bei Bewilligung die Kosten für eine Haushaltshilfe und einen ambulanten Pflegedienst übernehmen. Das soll die Versorgung zuhause für eine bestimmte Zeit sicherstellen. Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Person im Haushalt lebt, welche die Haushaltsführung sicherstellen kann und dass keine Einstufung in einen Pflegegrad 2-5 besteht.

Die Unterstützungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, sie muss vom Arzt verordnet und dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Arzt muß auch den Grund, den Umfang und die voraussichtliche Dauer der Hilfen beschreiben. Die Verordnung kann von jedem Arzt ausgestellt werden, nicht nur von einem Krankenhausarzt, sondern auch vom Hausarzt.

Quelle: Unterstützungspflege: Haushaltshilfe, ambulante Pflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad, pflegegeld-info

3. Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung und Kindern bis 13 Jahren

Diese dritte Möglichkeit der Finanzierung einer Haushaltshilfe ist die schon am längsten bestehende Form. Die Krankenkasse kann bei akuter Erkrankung eines Elternteils die Kosten für eine Haushaltshilfe für eine bestimmte Zeit übernehmen, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das unter 13 Jahre alt ist. Bei manchen Krankenkassen wie z.B. der AOK liegt die Grenze bei unter 14 Jahren. Die Haushaltshilfe wird unabhängig vom Alter des Kindes übernommen, wenn es ein behindertes Kind ist. Die Aufgaben der Haushaltshilfe sind z.B. Einkaufen, Kochen, das Kind zum Kindergarten bringen und abholen, Putzen und so weiter.

Immer vorausgesetzt, dass im Haushalt niemand sonst das Kind versorgen kann, kommt die Leistung in folgenden Situationen in Frage:

  • nach der Entbindung eines weiteren Kindes
  • bei Krankenhausaufenthalt oder Rehaaufenthalt eines Elternteils
  • bei akuter Erkrankung
  • bei Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung, aber mit Aussicht auf Besserung

Auch wenn ein Partner im Haushalt lebt, der berufstätig ist, ist eine Kostenübernahme der Haushaltshilfe möglich. Das geht dann für die Zeiträume, in denen der Partner auf der Arbeit ist. Es ist sogar die Konstellation möglich, dass der Angehörige selbst unbezahlt Urlaub nimmt und den Haushalt führt. Die Krankenkasse zahlt dann eine Art Verdienstausfall, aber nur in der Höhe der Kosten der bewilligten Haushaltshilfe.

Bei der Beantragung der Leistung muss die medizinische Notwendigkeit, der Umfang und die voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe ärztlich begründet werden. Das kann idealerweise schon im Krankenhaus erfolgen. Die Krankenkasse haben für diese Form der Haushaltshilfe eigene Antragsformulare, mit denen die Leistung vom Versicherten beantragt werden muss. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Haushaltshilfe gesucht und eingesetzt werden. Ich empfehle Familien, sich dieses Formular vorab von ihrer Krankenkasse zu besorgen und für den Krankheitsfall vorrätig zu haben. Sinnvoll ist es auch sich schon vorher bei der Krankenkasse zu informieren, welche Anbieter es in der Region gibt.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.