Fachbeiträge zum Thema Teilhabe

Sieben Wege, um mehr Mobilität zu erreichen

Mobilität im Sinne von Beweglichkeit und Fortbewegung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine autonome Lebensführung. Darum wird der Verlust oder die Gefährdung von Mobilität durch eine Erkankung oder eingetretene Behinderung in der Regel als starke Bedrohung erlebt. Aus der Sicht der nicht-mobilitätseingeschränkten Menschen ist deshalb der Rollstuhl DAS Sinnbild für Behinderung. Sämtliche Belastungen und Einschränkungen durch unsichtbare Symptome werden in dieser Sichtweise völlig ausgeklammert. So toll beispielsweise die technischen Möglichkeiten von Exoskeletten auch sind, wird dabei übersehen, daß das Laufen nur ein Mosaiksteinchen von vielen ist.

Ist man selbst von Krankheit oder Handicaps betroffen, steht man sich leider selbst im Weg, wenn es um den Ausgleich der eigenen Einschränkungen geht. Je nach Gesundheitszustand kann jeder selbst etwas tun, um Verbesserungen in der Beweglichkeit zu erreichen. Wir stellen hier verschiedene Möglichkeiten vor.Weiter lesen … Sieben Wege, um mehr Mobilität zu erreichen

Barrierefreier Zugang in den Bodensee.

30 barrierefreie Badeseen. Neu: Strandbad Wandlitzsee, Brandenburg

Hier stellen wir barrierefreie Badeseen vor (Stand 20.07.23). Damit sind Badeseen mit Zugang in das Wasser für mobilitätseingeschränkte Menschen gemeint. In diesem Jahr kam das Strandbad Wandlitzsee in Brandenburg hinzu. Macht mit und sendet eure Tipps zur Veröffentlichung ein.Weiter lesen … 30 barrierefreie Badeseen. Neu: Strandbad Wandlitzsee, Brandenburg

Fuehrerschein in Rosa

Führerschein-Pflichtumtausch und Fahreignung

Nach Angaben des ADAC müssen bis zum Jahr 2033 etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, um die EU-Richtlinie 2006/126/EG umzusetzen. Ziel dieser Pflichtumtauschaktion ist es, dass alle Bürger der EU einheitliche und fälschungssichere Führerscheine erhalten. Damit die Umtauschaktion planbar und für die Führerscheinstellen umsetzbar bleibt, wurde ein Stufenplan festgelegt. Dieser Stufenplan regelt Fristen, bis zu denen welcher Jahrgang den Führerschein umtauschen muss. Bereits im Jahr 2022 wurden die alten Führerscheine der Ausstellungsjahre 1953 bis 1958 ungültig (siehe die Liste unten). Wer über diese Fristen hinaus mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt riskiert ein Verwarnungsgeld.

Diese Zwangsumtauschaktion wird viele Menschen mit Handicap in eine heikle Lage bringen. Wer persönlich bei der Führerscheinstelle erscheint und beim Sachbearbeiter Zweifel an der Fahreignung erweckt, kann zu einer medizinischen Begutachtung der Fahreignung verpflichtet werden. Dieser Verdacht kann z.B. aufgrund der Benutzung von Gehhilfen oder unsicherem Gang begründet sein. Solche Fälle habe ich schon mehrere Male selbst kennengelernt.

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Schwerbehindertenausweis: GdB und Merkzeichen auf einen Blick

Der Schwerbehindertenausweis bringt dem Besitzer einige Nachteilsausgleiche. Diese Nachteilsausgleiche sollen die Nachteile, die die vorliegende Erkrankug oder Behinderung mit sich bringt, ein Stück weit ausgleichen. Den Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50; hierbei wird nicht mehr von Prozent gesprochen. Der GdB wird bereits ab einem GdB von 20 vergeben und beträgt maximal 100. Zusätzlich können bestimmte Merkzeichen vergeben werden, die sich ebenfalls nach den vorhandenen Einschränkungen richten.

Nachfolgend stelle ich zwei Tabellen bereit, die einen schnellen Überblick über die Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit von den Merkzeichen und dem GdB geben.Weiter lesen … Schwerbehindertenausweis: GdB und Merkzeichen auf einen Blick

Finanzielle Hilfe in Notlagen durch Stiftungen


Durch die Energiekrise wird das Leben gerade für viele Menschen sehr teuer und ich kenne einige Leute, die am Essen oder der Heizung sparen müssen. Und was passiert, wenn in einer solch finanziell angespannten Lage auch noch ein Haushaltsgerät wie der Kühlschrank, der Backofen oder der Fernseher kaputt geht? Hungern und frieren?

Gerade in diesen Fällen können finanzielle Hilfen durch Stiftungen sehr wichtig sein. Es gibt eine Reihe von Stiftungen, die unverschuldet in Not geratenen Menschen im Einzelfall mit einer finanziellen Hilfe beistehen können. Damit kann dann beispielsweise ein kaputtes Haushaltsgerät, die Heizkosten oder die Nebenkostenabrechnung übernommen werden. Tatsächlich hatte ich schon häufig mit solchen Stiftungsanträgen zu tun und konnte erleben, wie hilfreich es ist damit existenzielle Nöte zu lindern.

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Das Foto zeigt ein Spezialfahrzeug mit Rollstuhlrampe

Eingliederungshilfe – Leistungen zur Mobilität

Mit dem Bundesteilhabegesetz kamen im Jahr 2018 die Leistungen zur Mobilität. Seit 2020 stehen die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes sowohl erwerbsfähigen als auch berenteten Menschen offen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden per Eingliederungshilfe ein „Beförderungsdienst“ bis zu einer bestimmten Höchstgrenze oder „Leistungen für ein Kraftfahrzeug“ bewilligt. Darunter sind der Kauf, Umbau und die Instandhaltung eines behindertengerechten Fahrzeugs und der Erwerb eines Führerscheins zu verstehen.Weiter lesen … Eingliederungshilfe – Leistungen zur Mobilität

Das Bild zeigt einen Screenshot der Webseite Reisen für Alle.

Barrierefreie Ausflüge, Reisen und Unterkünfte finden

Bei der Planung von Reisen und Ausflügen ist es oft schwierig an verlässliche Informationen bezüglich der Barrierefreiheit am Reiseziel zu kommen. Dies fängt in der Regel mit dem Parkplatz an, geht mit den Wegen weiter und sehr wichtig ist die Frage, ob es am Ziel auch eine Toilette gibt, die mit dem jeweiligen Handicap benutzbar ist. Im Zweifelsfall schaut man sich das Reiseziel selbst vor Ort an oder fragt Leute, die schon dort waren und was vom Thema verstehen.

Das könnte nun leichter werden. Eine sehr vielversprechende Lösung für die Ausflugs- und Reiseplanung innerhalb Deutschlands bietet die Internetseite Reisen für Alle. Die Webseite bietet eine sehr umfangreiche Datenbank mit Reisezielen, die mit einer differenzierten Beschreibung vorgestellt werden. Sehr schön finde ich, dass es einen eigenen Bereich „Nationale Naturlandschaften barrierefrei erleben“ gibt. Deshalb werden nicht nur Unterkünfte sondern auch Rund- und Wanderwege in der Datenbank beschrieben. Weiter lesen … Barrierefreie Ausflüge, Reisen und Unterkünfte finden

Sachsens Lieblingsplätze: Förderprogramm für öffentlich zugängliche Gebäude und Gastronomie

Das Land Sachsen hat seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude aufgelegt. Damit sollen der Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden. In einer Bekanntmachung heißt es, dass das Programm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle ab 2020 jährlich fortgeführt werden soll:

Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll das Programm ab 2020 fortlaufend jährlich weiter fortgeführt werden.“ 

Mit einer Fördersumme von bis zu 25000 € pro Baumaßnahme sollen bestehende Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.

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Korkenpüppchen

Bundesteilhabegesetz: seit 2020 ist die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich

Bei den Regelungen des Bundesteilhabegesetzes tritt 2020 die dritte Reformstufe in Kraft. Ab 2020 wird die bisherige Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilfesystem herausgelöst. Der Gesetzgeber überführt dazu die einzelnen Leistungen vom SGB XII in das neue Sozialgesetzbuch IX, Teil 2. Damit sind die einzelnen Leistungen des Teilhabegesetzes nicht mehr an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe des SGB XII gebunden. Außerdem stehen die Leistungen der Eingliederungshilfe ab 2020 auch erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung offen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden damit ab 2020 schlagartig für einen größeren Personenkreis zugänglich. Allerdings wird je nach Höhe des Einkommens auch ein Eigenanteil erhoben.Weiter lesen … Bundesteilhabegesetz: seit 2020 ist die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich

Bundesteilhabegesetz: Persönliche Assistenz und die Antragstellung

Mit dem Teilhabegesetz wurden ab 2018 im Sozialgesetzbuch wortwörtlich die Leistungen für Assistenz verankert. Das bedeutet, dass es von nun an unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung gibt, die davon Assistenten bezahlen können.

Im wirklichen Leben gibt es das Konzept der Assistenz bereits seit den 70’er Jahren und auch die Verankerung der finanziellen Grundlage war schon im bisherigen Sozialgesetz vorhanden, aber nur nicht so wortwörtlich. Assistenz ist grundsätzlich in verschiedenen Lebensbereichen möglich, sowohl für die Ausübung einer Berufstätigkeit (Arbeitsassistenz) als auch im persönlichen Bereich (Persönliche Assistenz, Elternassistenz). Persönliche Assistenz bietet so für alleinlebende pflegebedürftige Menschen in vielen Fällen eine bessere Alternative zum Pflegeheim.

Hier wäre noch der Link zu einem empfehlenswerten Youtube-Video des VdK-TV mit dem Titel „Leben mit Assistenz: Assistenten selbst einstellen

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