Nach Angaben des ADAC müssen bis zum Jahr 2033 etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, um die EU-Richtlinie 2006/126/EG umzusetzen. Ziel dieser Zwangsumtauschaktion ist es, dass alle Bürger der EU einheitliche und fälschungssichere Führerscheine erhalten. Damit die Umtauschaktion planbar und für die Führerscheinstellen umsetzbar bleibt, wurde ein Stufenplan festgelegt. Dieser Stufenplan regelt Fristen, bis zu denen welcher Jahrgang den Führerschein umtauschen muss. Bereits im Jahr 2022 werden die alten Führerscheine der Ausstellungsjahre 1953 bis 1958 ungültig (siehe die Liste unten). Wer über diese Fristen hinaus mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt riskiert ein Verwarnungsgeld.
Diese Zwangsumtauschaktion wird viele Menschen mit Handicap in eine heikle Lage bringen. Wer persönlich bei der Führerscheinstelle erscheint und beim Sachbearbeiter Zweifel an der Fahreignung erweckt, kann zu einer medizinischen Begutachtung der Fahreignung verdonnert werden. Dieser Verdacht kann z.B. aufgrund der Benutzung von Gehhilfen oder unsicherem Gang begründet sein. Solche Fälle habe ich schon mehrere Male selbst kennengelernt.
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