Kfz-Hilfe: 22000€ Zuschuss zur Teilhabe am Arbeitsleben

Umgebautes Fahrzeug mit Auffahrrampe, Heckabsenkung und Gurtsystem
Umgebauter VW Caddy mit Rampe, Heckabsenkung und Gurtsystem.

Die Kfz-Hilfe als Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht den Kauf oder den Umbau eines behindertengerechten Autos. Im Rahmen der Kfz-Hilfe können auch Kosten für erforderliche Gutachten oder den Führerschein beantragt werden. Alternativ kann auch die Beförderung zum Arbeitsplatz mit einem Fahrdienstes übernommen werden. Wichtig ist, dass man vor dem Kauf oder Umbau immer die Entscheidung des Kostenträgers abwartet.

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Die Zuständigkeiten der Kostenträger

Die Kfz-Hilfe wird bei dem zuständigen Träger der beruflichen Rehabilitation oder dem Integrationsamt beantragt. Für Angestellte ist die Deutsche Rentenversicherung die erste Anlaufstelle, wenn sie schon länger als 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben und das Auto notwendig ist, um berufstätig zu bleiben. Wer weniger als 15 Jahren versichert ist, wendet sich an die Arbeitsagentur am Wohnort. Für Beamte und Selbstständige ist das Integrationsamt zuständig. Weitere mögliche Kostenträger sind die Unfallversicherung und die Versorgungsämter. Es ist auch möglich, den Antrag an eine der Stellen zu senden, er muß an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Hier sind die Formulare der Deutschen Rentenversicherung online erhältlich.

Vorraussetzungen für die Kfz-Hilfe

  • teilweise vorhandene oder volle Erwerbsfähigkeit mit min. 15 Stunden /Woche Berufstätigkeit.
  • Schwerbehinderung mit GdB von 100 und Merkzeichen aG. In Einzelfällen kann mit Begründung auch mal davon abgesehen werden.
  • Der Zuschuß für den Kauf eines Autos ist einkommensabhängig und auf maximal 22000€ begrenzt. Der Betrag wurde am 10.06.2021 von 9500€ auf jetzt 22000€ erhöht.
  • Der Autoumbau ist unabhängig vom Einkommen in voller Höhe zuschussfähig.
  • Auch die Kriterien an das Auto sind streng: beim Kauf eines Gebrauchswagens muss dieser noch mindestens 50% des Neuwerts aufbringen.
  • Weiterhin darf die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich sein.

Mit diesem Online-Rechner lässt sich der Zuschuss für den Autokauf und den Führerschein ermitteln:

Hier beschreibe ich, wie sich die Einkommensgrenze für den Zuschuß für den Autokauf berechnen lässt:

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Gaspedal links
Gaspedal auf links umgebaut, rechts davon die Bremse.

Umbauten, mit denen das Auto behindertengerecht angepasst wird, werden im Rahmen der Kfz-Hilfe vollständig übernommen. Die Umbauten können die Autoanpassung umfassen, die notwendig ist um selbst das Auto zu fahren (z.B. Handgas, Pedalumbau) oder einen Umbau für Passivfahrer (z.B. Heckeinstieg für den Rollstuhl). Die Kostenübernahme für Umbauten ist unabhängig vom Einkommen.


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Gutachten oder Führerschein beantragen

Falls du auch Kosten für erforderliche Gutachten oder den Führerschein beantragen möchtest: Nach telefonischer Auskunft bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung musst Du dies handschriftlich auf das Antragsformular oder ein zusätzliches Blatt schreiben (auf dem Vordruck ist keine Rubrik dafür vorgesehen). Auch hier gilt, dass der Antrag  vor der Begutachtung oder dem ersten Termin mit der Fahrschule gestellt und die Bewilligung des Antrags abgewartet werden muss.

Kfz-Hilfe zu wenig genutzt?

Die Kraftfahrzeug-Hilfe ist leider zu wenig bekannt. So berichtete eine Antragstellerin mir, die für sie zuständige Mitarbeiterin der Rentenversicherung hätte zu ihr gesagt, dass das „schon lange keiner mehr beantragt habe“. Es bleibt offen, ob das an den Vorraussetzungen liegt, die nur ein begrenzter Personenkreis erfüllt oder ob die Menschen zuwenig darüber wissen.

Zweckbindungsfrist und Rücknahme der Bewilligung

Wer die Kfz-Hilfe bekommen hat und ein Auto sein Eigen nennt, fragt sich vielleicht, ob er das Fahrzeug im Fall einer Berentung wieder zurückgeben muss. Dieser Fall kann tatsächlich vorkommen. Wird der Zuschuss bewilligt, so muß die Arbeitsfähigkeit ab dem Zeitpunkt der Auszahlung noch fünf Jahre lang erhalten bleiben (Zweckbindungsfrist), sonst wird der Bewilligungsbescheid rückwirkend zurückgenommen und der Zuschuss muss für diesen fünf-Jahres-Zeitraum anteilig zurückgezahlt werden. Gleiches gilt, sollte in diesem Zeitraum die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen. Gleiches gilt übrigens für die Wohnungshilfe, auch eine Teilhabeleistung im Arbeitsleben, die ich in diesem Beitrag beschreibe.

Im zweiten Beitrag beschreibe ich die Möglichkeit der Bezuschussung durch Stiftungen.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.