Rollstuhlfahrerin auf einer mobilen Hebebühne.

Barrierefreiheit für gehbehinderte Menschen

Gesponserter Beitrag. Weltweit leben etwa 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht einem Anteil von etwa zehn Prozent an der Weltbevölkerung. Häufig leben Menschen mit Behinderung am Rand der Gesellschaft und können am öffentlichen Leben nicht in vollem Umfang teilnehmen. Sei es der Zugang zu Veranstaltungen, die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude oder die Nutzung öffentlicher Transportmittel – in vielen Fällen sind die baulichen Voraussetzungen für einen Zugang gehbehinderter Menschen nicht gegeben.

Um eine vollumfängliche Teilhabe am sozialen und öffentlichen Leben zu gewährleisten, wurde im Jahr 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Ab 2008 wurden die insgesamt 50 Artikel der Konvention von mehr als 160 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert.

In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention geht es explizit um die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude und Gebiete. In der Konvention wird konkret gefordert, Menschen mit Gehbehinderung Zugang zu öffentlichen Diensten, Einrichtungen und Gebäuden sowie zu Fortbewegungsmöglichkeiten wie Bussen oder Bahnen zu ermöglichen. Durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat auch hierzulande ein Umdenken eingesetzt. Heute werden öffentliche Gebäude grundsätzlich von Beginn an behindertengerecht gestaltet oder durch bauliche Maßnahmen barrierefrei gemacht.

Während dauerhafte Installationen ideal für Gebäude geeignet sind, werden bei vorübergehenden Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Wahlen, Messen oder baulichen Maßnahmen Hebelifts immer beliebter. Hebelifts können je nach Einsatzzweck gemietet oder gekauft werden und stellen auf einfache und zuverlässige Weise die Teilhabe gehbehinderter Menschen am sozialen Leben sicher.

Wie funktioniert ein Hebelift?

Ein Hebelift ist in der Lage, große Höhendifferenzen zu überwinden, ohne dabei viel Platz in Anspruch zu nehmen. Darin besteht auch der wichtigste technische Unterschied zu einer Auffahrrampe: Während die Auffahrrampe aufgrund der limitierten Steigung bei größeren Höhendifferenzen sehr viel Platz in Anspruch nimmt, kommt der Hebelift höhenunabhängig mit sehr wenig Platz aus.

Das folgende Beispiel zeigt, warum ein Hebelift bei großen Höhendifferenzen die bessere Wahl ist: Bei einem Höhenunterschied von einem Meter ist eine Auffahrrampe aufgrund der limitierten Steigung rund 16 Meter lang. Das Hebelift kommt bei gleichen Anforderungen mit einem Platz von weniger als zwei Quadratmetern aus.

Hebelifte weisen meist eine robuste mechanische Unterkonstruktion auf und sind mit einer elektrischen Vorrichtung zum Auf- und Abfahren ausgestattet. Auf diese Weise gelingt es, auf Knopfdruck komfortabel und ohne Anstrengung einen Höhenunterschied von bis zu einem Meter zu überwinden. Hebelifte sind darüber hinaus mit einem Rollsystem ausgestattet, das den mobilen und flexiblen Einsatz an allen möglichen Orten erlaubt.

Hebelift kaufen oder mieten?

Während sich bei der dauerhaften barrierefreien Gestaltung von Gebäuden häufig ein Kauf der Auffahrrampe anbietet, stellt sich beim Einsatz von Hebeliften häufig die Miete als empfehlenswert dar. Hebelifte werden typischerweise bei vorübergehenden Veranstaltungen wie Konzerten, Festivals, Wahlen, Messen oder bei der Überbrückung baulicher Maßnahmen eingesetzt. Aus diesem Grund lohnt sich die Investition in ein eigenes Lift meist nicht.

Hebelifte können während der Nichtnutzung in einer separaten mobilen Garage aufbewahrt werden und sind bei Bedarf in kürzester Zeit einsatzbereit. Anders als bei einer Auffahrrampe ist kein Auf- und Abbau erforderlich. Die Bedienung des Lifts erfolgt anwenderfreundlich über eine elektronische Steuerung, die intuitiv zu verstehen ist.

Ein Hebelift im Einsatz – auf zur Zugspitze

Was ein mobiler Hebelift zu leisten vermag, veranschaulicht die Geschichte von der barrierefreien Gestaltung der Bayerischen Zugspitzbahn. Als eine der letzten Zahnradbahnen in Deutschland bringt die Zugspitzbahn Passagiere von Garmisch aus bis zum Zugspitzplatt auf 2.588 m Höhe. Damit auch gehbehinderte Menschen den tollen Blick von Deutschlands höchstem Berg genießen können, wurde die Zugspitzbahn mit einem mobilen Hebelift vom Typ LP11 aus der Stepless-Serie des Herstellers Guldmann ausgestattet.

Eine Rollstuhlfahrerin auf einer mobilen Hebebühne.
Eine Passagierin wartet mit mobiler Hebebühne auf die Zugspitzbahn. Fotos: Thiele Shop

Die mobile Hebeplattform wurde eigens dafür entwickelt, Menschen mit eingeschränkter Mobilität beim Ein- und Aussteigen in Zügen zu helfen. Die Rampe der Plattform ist dabei so flexibel gestaltet, dass sie problemlos an jede Art von Zug angepasst werden kann.

Rollstuhlrampen für kleine Höhendifferenzen

Während Hebelifte bei großen Höhendifferenzen ihre Vorteile ausspielen, reichen bei kleinen Höhendifferenzen häufig konventionelle Auffahrrampen aus. Diese können je nach Nutzungsprofil ebenfalls wahlweise gekauft oder gemietet werden und eignen sich ideal zur Überwindung von Treppenstufen, Schwellen, kleinen Barrieren und ähnlichen Hindernissen. Bei Rollstuhlrampen wird üblicherweise je nach Einsatzzweck zwischen den folgenden Varianten unterschieden:

  • Rollstuhlrampen für Treppenstufen
  • Klappbare Rollstuhlrampen
  • Mobile Rollstuhlrampen
  • Rollstuhlschienen
  • Einbaurampen
  • Türschwellenrampen
  • Balkonrampen

Weitere Informationen und Angebote zu unseren Hebelift und Rollstuhlrampen finden Sie online auf Thiele-Shop.