Wertermittlung beim behindertengerechten Auto

Beim Verkauf eines behindertengerechten Autos entscheidet nach meiner Beobachtung der Autoangebote auf handicap-bazar letztendlich der Verkaufspreis, wie schnell ein Käufer gefunden wird. Aber auch andere Faktoren und Bedingungen an das Auto spielen eine Rolle. Der Verkaufspreis sollte sich aus dem Preis für das serienmässige Fahrzeug plus einem angemessenen Aufschlag für die behindertengerechte Ausstattung zusammensetzen. Das kann mit den Rechnungen über die Umbaumaßnahmen belegt werden. In diesem Beitrag berichte ich über die Online-Autobewertung des TÜV und einen Ansatz, mit dem sich der Wertverlust für Lifte und Rampen bestimmen lässt.

 

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Der TÜV Süd bietet eine Kostenlose Online-Autobewertung

Für Autos, die maximal 12 Jahre alt sind, bietet der TÜV Süd eine kostenlose Autobewertung im Internet an. Die ermittelten Preise können in unserem Fall nur als Anhaltspunkt gelten, denn sie beziehen sich auf serienmässige Autos ohne behindertengereche Umbauten. Die ermittelten Preise entnimmt die TÜV-Software aus der DAT Liste. Die DAT-Liste wird von der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) herausgegeben. Sie dient als anerkanntes Instrument zur Ermittlung des Händlereinkaufs- und Verkaufswerts eines Fahrzeugs.

zur Online-Autobewertung des TÜV Süd

Gründlichere individuelle Wertgutachten bieten DEKRA und TÜV durch Gutachter vor Ort an.

 

Autobewertung von AutoScout24


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Die Autokleinanzeigenplattform autoscout24.de hat eine Möglichkeit zur Autobewertung im Internet, die auf die durchschnittlichen Verkaufspreise ähnlicher Autos der Plattform zurückgreift. Das funktioniert mit allen Modellen und jedem Alter und Kilometerstand.

kostenlose Fahrzeugbewertung auf autoscout24.de

 

Die behindertengerechte Ausstattung

Schwieriger dagegen wird es, wenn der Wert der behindertengerechten Ausstattung bestimmt werden soll. Zum Thema Wertermittlung bin ich auf per google-Recherche auf das Thema Zeitwertermittlung gestossen. Dabei sind Eigenschaften der behindertengerechten Ausstattung wie der Anschaffungswert (Rechnungen über Umbauten aufheben), das Alter, die durchschnittliche Gebrauchszeit sowie der Erhaltungszustand entscheidend. Doch wer entscheidet, welchen Zeitwert z.B. eine Hebebühne nach 10 Jahren noch hat?

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Ein Anhaltspunkt für Hebebühnen, Hublifte und Rollstuhlrampen könnte die steuerliche Abschreibung geben. Das Bundesfinanzministerium stellt für diesen Zweck verschiedenste Gegenstände Abschreibungstabellen (AfA Tabellen) zur Verfügung. Hier wird abgebildet, nach welcher Zeit welcher Gegenstand abgeschrieben, also aus Sicht der Steuerbehörde zu 100% abgenutzt ist.

In der AfA Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter finden wir Aufzüge, Winden, Arbeitsbühnen, Hebebühnen und Hublifte. Diese haben bei gewerblicher Nutzung und fester Montage (stationär) nach 15 Jahren ihren Wert zu 100% verloren. Dies deckt sich mit der VfV Tabelle des Finanzmininisteriums Thüringen, in der sich zusätzlich noch die Rollstuhlrampe aus Metall mit 5 Jahren Nutzungsdauer findet.

Beispiel:

Eine Hebebühne hat laut AfA Tabelle nach 5 Jahren noch 2/3 ihres Anschaffungswertes und nach 10 Jahren noch 1/3 ihres Wertes.

Bei der privaten Nutzung ist der Erhaltungszustand in der Regel viel besser, so dass der Wertverlust langsamer angesetzt werden kann. Die AfA Tabelle legt z.B. die Nutzungsdauer eines Autos in einem Betrieb auf 6 Jahre fest. Das zeigt, dass diese Vorgehensweise nur als grober Abhaltpunkt gesehen werden darf. Letztendlich bestimmt die Nachfrage den Preis.

 

Was wollen potentielle Käufer?

Bei Autos, die für das aktive Fahren ausgelegt sind, muss der Fahrer zum Auto passen wie ein Schlüssel zum Schloss. Im Führerschein sollte eingetragen sein, welche Anforderungen und Umbauten das Auto haben muss, damit es gefahren werden darf.

Weitere Anhaltspunkte kann ein Blick auf die Förderkritereien von Stiftungen und der Kfz-Hilfe geben. Käufer, die einen Zuschuß von einer oder mehrerer Stiftungen bekommen, haben meist genaue Vorgaben an die Kilometerleistung und das Baujahr des Autos. Wie ich in diesem Beitrag zum Thema Stiftungen beschrieben habe, liegt das Höchstalter für eine Förderung in der Regel bei 3 bis 5 Jahren. Die Kilometerleistung darf dann oftmals 60000 km nicht überschreiten.

Bei der Kfz-Hilfe (siehe dieser Beitrag) sind die Voraussetzungen noch strenger. Damit das Auto förderfähig ist, muss es noch mindestens 50% des Neuwertes haben, was ungefähr einem Alter von ein bis zwei Jahren entspricht.

 

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.