Mit einem Betrag von bis zu 1612€ pro Jahr (ab 01.01.2015) kann über die Verhinderungspflege (“Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson”) eine private Pflegeperson stunden- oder tageweise für die häusliche Pflege finanziert werden. Das Pflegegeld wird währendessen voll bzw. zur Hälfte weitergewährt.
Wenig bekannt ist, dass auch der oder die Pflegebedürftige eine Urlaubsreise machen und mit den Leistungen aus der Verhinderungspflege eine mitreisende pflegende Privatperson oder einen Pflegedienst (jedoch nicht im Ausland) finanzieren kann. Der Betrag von 1612 € kann auf beliebig viele Tage verteilt werden. Nur wenn die Verhinderungspflege mehr als 8 Stunden am Tag angesetzt ist kommt eine maximale zeitliche Begrenzung auf 42 Tage bzw. 6 Wochen ins Spiel.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird, dass die gewohnte Pflegeperson verhindert ist und nicht mitreist. Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Pflege vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung stattfand. Und es muss eine Pflegestufe oder eine Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz festgestellt sein (z.B. bei Demenz).
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wird die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden täglich benötigt, so wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Ansonsten wird das volle Pflegegeld weitergezahlt.
Antragstellung
Der Antrag auf “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson” wird bei der Pflegekasse gestellt. Bei der Antragstellung sollte die Pflegekasse über die Reise informiert werden. Die entstandenen Kosten sind nachzuweisen.
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