Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln stellen sich oft viele Fragen. Oft ist nicht bekannt, dass die Krankenkassen die Kosten für den Strom elektrisch betriebender Hilfsmittel übernimmt. Das muss jedoch bei der Krankenkasse beantragt werden.
Kostenübernahme für Reparatur, Wartung und Strom
Bereits 1997 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Krankenkasse für ein von ihr bewilligtes Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollstuhl, ein E-Mobil oder ein Beatmungsgerät die Stromkosten übernehmen muss (Urteil vom 6.2.1997, 3 RK 12/96). Die Regelung betrifft alle elektrisch betriebenen Hilfsmittel, welche die Krankenkasse bewilligt hat. Zur Vereinfachung wird in der Regel eine jährliche Pauschale für jedes genutzte Gerät von den Krankenkassen übernommen.
Gleiches gilt für alle entstehenden Unterhalts- und Wartungskosten, wie z.B. Ersatz-Akkus, Reifen usw. Wartungsarbeiten an Hilfsmitteln werden vom versorgenden Sanitätshaus übernommen, welches die Kosten mit der Krankenkasse abrechnet.






