Elektrischer Rollstuhl: Versorgung, Wartung plus Stromkostenerstattung durch Krankenkasse

Rollifahrer im expressionistischen Styl gemaltBei der Versorgung mit einem neuen Rollstuhl und dessen Antrieb stellen sich oft viele Fragen. Welcher Typ Rollstuhl wird benötigt und wofür soll er eingesetzt werden – welche Anbauteile werden gebraucht – übernimmt die Krankenkasse das gewählte Modell – was mache ich, wenn die Krankenkasse ablehnt – wer übernimmt die Kosten für Strom und Wartung des Rollstuhls.

Kostenübernahme für Reparatur, Wartung, Strom und Haftpflichtversicherung

Bereits 1997 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Krankenkasse für ein von ihr bewilligtes Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollstuhl, ein E-Mobil oder ein Beatmungsgerät die Stromkosten übernehmen muss (Urteil vom 6.2.1997, 3 RK 12/96). Die Regelung betrifft alle elektrisch betriebenen Hilfsmittel, welche die Krankenkasse bewilligt hat. Zur Vereinfachung wird in der Regel eine jährliche Pauschale für jedes genutzte Gerät von den Krankenkassen übernommen.

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StromzählerUm in den Genuß dieser Kostenrückerstattung zu kommen, muss die Stromkostenrückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Betrag wird dann rückwirkend erstattet. Wie das bei der jeweiligen Kasse geht, ob mit Formular oder formlos mit einem einfachen Brief, und welcher Betrag genau erstattet wird könnt ihr telefonisch bei eurer Kasse erfragen. Im Zweifelsfall genügt ein formloses Schreiben, die Krankenkasse wird euch im Bedarfsfall ein Formular zusenden.

Gleiches gilt für alle entstehenden Unterhalts- und Wartungskosten, wie z.B. Ersatz-Akkus, Reifen usw. Wartungsarbeiten an Hilfsmitteln werden vom versorgenden Sanitätshaus übernommen, welches die Kosten mit der Krankenkasse abrechnet.

Akkus können übrigens oft selbst relativ günstig getauscht werden. Hier haben wir eine Liste zusammengestellt, die über 200 Rollstühle mit den jeweils passenden Akkus auflistet.

Welcher Typ Rollstuhl wird benötigt und wofür soll er eingesetzt werden?

Bei der Feststellung, welcher Rollstuhl benötigt wird, gibt es wie so oft viele verschiedene Wege. In meinem Arbeitsgebiet als Sozialpädagoge, in der Beratung von Menschen, die an MS erkrankt sind, beginnt die Rollstuhlversorgung oft während des Aufenthalts in einer Rehaklinik. Beispielsweise wird der Rollstuhl dort im Rahmen eines Rollstuhltrainings getestet und die Verordnung des Rollstuhls von der Klinik direkt an ein Sanitätshaus gegeben. Andere bekommen die Anregung dazu von der ambulanten Ergotherapie oder informieren sich selbst im Internet. Wer eine Vorstellung davon hat, was er will, kann sich Rat von einem guten Sanitatshaus holen, welches verschiedene Modelle zum Ausprobieren vorbeibringt und Erfahrungen damit hat, welche Anbauteile (z.B. Kippschutz, klappbare Rückenlehne …) benötigt werden. Mit der genauen Bezeichnung des Rollstuhltyps und dessen Anbauteilen kann dann vom Arzt eine Verordnung ausgestellt werden, die dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Sanitätshauses von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Ratsam ist es, sich selbst einen unabhängigen Überblick über verschiedene Rollstuhlmodelle und die Versorgung durch die Kostenträger zu verschaffen. Eine tolle Seite zum Thema Rollstuhltest ist https://www.rollstuhlcheck.net. Betreiber dieser Seite ist der Verein Rollers e.V. Berlin. Auf der Homepage werden Rollstuhltests veröffentlicht, die von Vereinsmitgliedern durchgeführt werden. Auch ein Bereich für eigene Erfahrungen mit Rollstühlen wird angeboten. Außerdem wird ausführlich auf verschiedene Rollstuhlarten, Zusatzantriebe und auf das Thema Rollstuhlversorgung eingegangen.

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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das gewählte Modell?

Zu beachten ist, dass einige Krankenkassen nur mit bestimmten Sanitätshäusern Verträge haben. Leider unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen in der Realität auch sehr darin, was in welchem Umfang genehmigt wird und was nicht. Diese Unterschiede gibt es nicht nur zwischen privaten und gesetzlichen Kassen, sondern auch innerhalb der einzelnen privaten und gesetzlichen Krankenkassen.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Eignung und die medizinische Notwendigkeit des verordneten Rollstuhlmodells, dabei ist ein Hausbesuch bei teuren Modellen die Regel. Von der Stellungnahme des MDK hängt nun ab, ob der Rollstuhl bewilligt wird oder nicht. Auch der Sachbearbeiter hat einen gewissen Entscheidungsspielraum. Hier erlebe ich bei den einzelnen Krankenkassen große Unterschiede. Oft wird dem Betroffenen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein anderer kostengünstigerer Rollstuhltyp angeboten, z.B. ein Elektrorollstuhl oder E-Mobil anstelle eines Aktivrollstuhls mit elektronischem Restkraftverstärker.


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Was ist, wenn die Krankenkasse den verordneten Rollstuhl ablehnt?

Es heißt, dass die Krankenkassen erstmal alle kostspieligen Hilfsmittel ablehnen. Damit würden sie bereits Kosten sparen, da sich nicht jeder dagegen wehrt.

Bei einer Ablehnung bleibt die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Hier erlebe ich sämtliche Varianten: manche Betroffene schreiben selbst einen Widerspruch mit eigener Begründung dazu, der dann zum gewünschten Rollstuhlmodell führt, bei anderen scheitert dies, wieder andere lassen das den VdK machen – entweder mit oder ohne Erfolg. Hierzu gibt es keine allgemeingültige Regel, außer auf jeden Fall einen begründeten Widerspruch einzulegen. Falls die Krankenkasse immer wieder ablehnt, wäre auch ein Wechsel der Krankenkasse zu überlegen.

Handbikes mit Motorunterstützung für Erwachsene

Aus Sicht der Krankenkassen gehören Handbikes mit Motor für Erwachsene nicht zur medizinisch notwendigen Versorgung. Weniger ratsam ist es, sich bei einer Ablehnung der Kostenübernahme auf eine „Abfindung“ einzulassen. Diese teilweise Bezuschussung kann z.B. mit einem freiwilligen zeitweisen Verzicht auf eine Versorgung mit einem Rollstuhlzuggerät verbunden sein. Auch die Kosten für Ersatzakkus und Bereifung fallen dann nicht mehr in den Bereich der Krankenkasse. Da lohnt es sich finanziell eher sich auf dem Hilfsmittel-Gebrauchtmarkt  nach einem Handbike umzuschauen.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.