Das Bild zeigt einen Hygienesitz auf einer Badewanne.

Hilfsmittel für das Bad: Barrierereduzierung

Beim Thema Behinderung ist die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers und des WC‘s eine der wichtigsten Umbaumaßnahmen. Sind die räumlichen Möglichkeiten vorhanden, dann ist ein Umbau noch an finanzielle Herausforderungen geknüpft. Damit haben wir uns schon in diesem Beitrag zum behindertengerechten Badezimmer gewidmet.

Was ist aber, wenn ein Bad oder WC nicht umzubauen ist, weil z.B. der Platz oder das Geld fehlt? Für diesen Fall wollen wir hier vorstellen, welche Hilfsmittel wenigstens Hindernisse reduzieren können. Gerade bei den im Bad notwendigen Hilfsmitteln ist die Zuständigkeit von Kranken- und Pflegekasse sehr unterschiedlich geregelt. Deswegen verweisen wir darauf, welche Stelle die jeweiligen Hilfsmittel finanzieren kann.

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Dusch- und Badewannensitze

Ideal für Leute mit körperlichen Einschränkungen ist eine bodengleiche Dusche. Um in der Dusche sitzen zu können, gibt es Duschhocker in unterschiedlichen Ausführungen. Der Duschsitz verfügt zusätzlich über eine Rückenlehne. Mobile Duschhocker und Duschsitze können vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wenn der Hocker eine Hilfsmittelnummer hat.

An der Wand fest montierte Duschhocker können dagegen nur über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse mitfinanziert werden.

Wer mit einer Badewanne zurechtkommen muss, kann sich einen Badewannenaufsatz als Hilfsmittel verordnen lassen. Auch hier gibt es ein großes Produktsprektrum, so dass eine vorherige Beratung durch ein Sanitätshaus sinnvoll erscheint.

Das Bild zeigt einen Hygienesitz auf einer Badewanne.
Hygienesitz

Ein Hygienesitz ist ein Badewannenaufsatz, der das Sitzen auf einer Badewanne mit Sitzrichtung quer zur Längsachse der Wanne ermöglicht, um die Intimhygiene durch eine Pflegeperson zu ermöglichen. Der Hygienesitz ist als Pflegehilfsmittel zur Körperhygiene geführt und kann bei der Pflegekasse vom Versicherten selbst beantragt werden. Mehr zum Thema Pflegehilfsmittel findet ihr in dem entsprechenden Beitrag auf meinem Blog pflegegeld-info.de.

 

Badewannenlift

Ein Badewannenlift erleichtert oder ermöglicht den Ein- und Ausstieg aus der Badewanne. Der Lift wird in die Badewanne eingesetzt und stützt sich mit einer rutschsicheren Grundfläche am Wannenboden ab. Ein Sitz mit Rückenlehne erlaubt in Verbindung mit einer Hubeinrichtung die Überwindung des Höhenunterschieds zwischen Badewannenrand und Badewannenboden. Weiterhin kann das Übersetzen von außen über den Wannenrand und umgekehrt mittels zusätzlicher Übersetzklappen erleichtert bzw. ermöglicht werden.


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Indikation laut Hilfsmittelverzeichnis: Bei Schwierigkeiten des aktiven Ein- und Ausstieges in bzw. aus der Badewanne und/oder Unmöglichkeit des freien Sitzes in der Badewanne oder einem Badewannensitz/-brett durch Schädigung der Funktion der unteren Extremität mit eingeschränkter oder aufgehobener Beweglichkeit und Muskelkraft.

Badewannenlifter sind als Hilfsmittel gelistet und können über eine ärztliche Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanziert werden. Voraussetzung ist, das das beantragte Modell eine Hilfsmittelnummer besitzt.

 

Haltegriffe

Klappstützgriffe am WC
Klappstützgriffe am WC

Stützklappgriffe, die beidseitig am WC oder einem Waschbecken montiert werden, können vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Klappstützgriff eine Hilfsmittelnummer hat. Das könnt ihr selbst über die Datenbank rehadat herausfinden. Die Suche von Rehadat ergibt bei meinem Versuch 3 Ergebnisse für verordnungsfähige Stützklappgriffe mit Hilfsmittelnummern.

Fest montierte Griffe dagegen zählen nicht zu den Hilfsmitteln und müssen entweder selbst gekauft oder über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse finanziert werden. Zum Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen habe ich in meinem Blog pflegegeld-info.de einen detaillierten Beitrag geschrieben.

 

Decken-Boden-Stange

Das Bild zeigt eine Decken-Boden-Stange.
Decken-Boden-Stange

Eine Boden-Deckenstange wird zwischen Fußboden und Decke geklemmt und kann im Badezimmer als Aufstehhilfe genutzt werden. Laut Hersteller muss sowohl Boden und Decke aus Beton bestehen. Sie ist ebenfalls als Hilfsmittel gelistet und kann über eine ärztliche Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanziert werden. In Rehadat habe ich hier eine Boden-Deckenstange mit Hilfsmittelnummer gefunden, es gibt aber noch weitere Modelle.

https://www.rehadat-hilfsmittel.de

 

Toilettenstützgestell

Ein Toilettenstützgestell dient als Stütze beim Toilettengang und erleichtert das Aufstehen. Toilettenstützgestelle bestehen meist aus einem Rohrrahmen, der korrosionsgeschützt beschichtet ist. Der U-förmige Rahmen hat rechts und links des Toilettenbeckens Armlehnen mit Griffen und bietet somit seitliche Stützflächen. Die beiden seitlichen Teile sind durch vordere Querstangen miteinander verbunden. Toilettenstützgestelle sind freistehend auf mindestens vier rutschsicheren Füßen oder werden am WC-Becken, der Wand oder am Fußboden mit Schrauben fixiert.

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Indikation laut Hilfsmittelverzeichnis: Erschwerte Toilettennutzung durch eingeschränkte Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens bei gleichzeitig eingeschränkter Rumpfkontrolle bei Funktionsstörung der unteren Extremität mit erheblich eingeschränkter oder vollständig aufgehobener Beweglichkeit der Gelenke.

Ein Toilettenstützgestell kann vom vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wenn es eine Hilfsmittelnummer hat.

https://www.rehadat-hilfsmittel.de

 

Toilettensitzerhöhung

Toilettensitzerhöhungen bestehen in der Regel aus Kunststoff und dienen der WC-Beckenranderhöhung. Sie haben an der Unterseite eine Vorrichtung, die eine Fixierung auf das WC -Becken ermöglicht. Im oberen Bereich befindet sich eine Toilettenbrille oder eine der Form einer Toilettenbrille nachempfundene Auflagefläche. Die Befestigung auf der Toilette erfolgt zum Beispiel durch Verschrauben mit dem Toilettenbecken oder durch Klammern.

Indikation laut Hilfsmittelverzeichnis: erschwerte Toilettennutzung durch eingeschränkte Fähigkeit des Hinsetzens und Aufstehens bei Funktionsstörung der unteren Extremität aufgrund eingeschränkter oder vollständig aufgehobener Beweglichkeit der Gelenke.

Eine Toilettensitzerhöhung kann vom vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wenn es eine Hilfsmittelnummer hat.

 

Dusch-Toilettenrollstuhl mit oder ohne Greifreifen

Die Versorgung mit einem Duschrollstuhl ist laut Hilfsmittelverzeichnis dann angezeigt, wenn der Behinderte die vorhandene Badewanne und/oder Dusche, ggf. auch mit einer Bade- oder Duschhilfe der PG 04 (z.B. Duschhocker, Duschsitze, Badewannenlifter) nicht nutzen kann, die Dusche allerdings so gestaltet ist, dass ihr Befahren mit einem Duschrollstuhl möglich ist.

Duschrollstühle mit Greifreifen ermöglichen mehr Selbstständigkeit, weil der Betroffene selbst damit in die Dusche oder die Toilette fahren kann. Sie besitzen einen korrosionsbeständigen Rohrrahmen mit Schiebestange oder Griffen, zwei große Räder mit Greifreifen hinten und zwei kleine Lenkräder vorn. Die Armlehnen lassen sich abnehmen, abklappen oder absenken. Die entsprechend der  Unterschenkellänge einstellbaren Fußstützen sind abnehmbar bzw. wegklappbar. Die Rückenlehne und der Sitz ermöglichen den ungehinderten Abfluss des Duschwassers. Teilweise ist eine Ausstattung mit einer Toiletteneinrichtung möglich. Einige Duschrollstühle ermöglichen auch das Fahren über eine Toilettenschüssel.

Die Unterschiede bei den Produkten sind sehr groß, eine Beratung durch ein Sanitätshaus ist daher sinnvoll. Dusch- und Toilettenstühle können vom vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wenn es eine Hilfsmittelnummer hat.

 

Toilettenstuhl

Das Ziel der Versorgung mit einem Toilettenstuhl ist laut Hilfsmittelverzeichnis eine teilweise oder weitgehende Vermeidung des Erfordernisses der Nutzung von Inkontinenzhilfen und Ermöglichung des Toilettengangs.

Sinnvoll könnte ein Toilettenstuhl sein bei Schwierigkeiten, die Toilette ausreichend frühzeitig zu erreichen. Ursächlich dafür können Krankheitsbilder sein, die Schädigungen unterschiedlicher Körperstrukturen und Funktionen betreffen (z. B. Strukturen des Nervensystems/Zentralnervensystems ebenso wie Strukturen des Urogenitalsystems, oder des Vestibularapparates oder Gliedmaßenverlust mit Einschränkung der Fortbewegungsfunktion) und die die unmittelbare räumliche Nähe der Toiletteneinrichtung erforderlich machen.

Beispieldiagnosen:

  • Drang- oder Stressinkontinenz, Stuhlinkontinenz, chronische Diarrhoe
  • Außergewöhnliche Gehbehinderung z. B. bei Beinamputation, wenn die Nutzung von Prothesen und Gehhilfen unverhältnismäßig ist, oder bei Lähmungen
  • regelmäßige Nykturie bei Herzinsuffizienz
  • Vertigo
  • allgemeine Schwäche, z. B. Tumorkachexie

Toilettenstühle können vom vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wenn es eine Hilfsmittelnummer hat.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.