Schwerbehindertenausweis: GdB und Merkzeichen auf einen Blick

Der Schwerbehindertenausweis bringt dem Besitzer einige Nachteilsausgleiche. Diese Nachteilsausgleiche sollen die Nachteile, die die vorliegende Erkrankug oder Behinderung mit sich bringt, ein Stück weit ausgleichen. Den Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50; hierbei wird nicht mehr von Prozent gesprochen. Der GdB wird bereits ab einem GdB von 20 vergeben und beträgt maximal 100. Zusätzlich können bestimmte Merkzeichen vergeben werden, die sich ebenfalls nach den vorhandenen Einschränkungen richten.

Nachfolgend stelle ich zwei Tabellen bereit, die einen schnellen Überblick über die Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit von den Merkzeichen und dem GdB geben.

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Übersicht über den GdB und die dazugehörigen Rechte

->Hier klicken um die GdB-Tabelle ein- und auszublenden

Übersicht über die nach GdB zunehmenden Nachteilsausgleiche

ab 20GdB ab 30 / 40ab 50ab 60ab 70ab 80ab 90ab 100
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglichEigenschaft der Schwerbehinderung
Steuerfreibetrag: 384 €Steuerfreibetrag: 620 Euro bei GdB 30 und 860 Euro bei GdB 40Steuerfreibetrag: 1.140 Euro Steuerfreibetrag: 1.420 Euro Steuerfreibetrag: 1.780 Euro Steuerfreibetrag: 2.120 Euro Steuerfreibetrag: 2.460 Euro Steuerfreibetrag: 2.840 Euro
Kündigungsschutz und arbeitsrechtliche Vorteile bei GleichstellungNachteilsausgleiche im Arbeitsleben: Kündigungsschutz - Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche - Freistellung von Mehrarbeit - Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung - Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienstebegleitende Hilfe im Arbeitsleben
Sonderregelungen für gleichgestellte Lehrer nach § 8 bayerische LehrerdienstordnungSonderregelungen für Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung
ermässigte Grundsteuer bei Rentenkapitalisierung nach BVG
Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung
Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher/teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege: 1.500 €
GdB ab 30 / 40ab 50ab 60ab 70ab 80ab 90ab 100
Schutz bei Kündigung der Wohnung
Förderung der Anpassung von Miet- und Eigentumswohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch Vergabe von Darlehen (mehr Infos über Zuschüsse)
Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.000 Euro
Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung maximal 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 Euro/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz
Ermäßigte BahnCard, Preisermäßigung bei Erwerb der BahnCard 25 oder 50
vorzeitige Verfügung über Bausparkassen bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
GdB ab 30 / 40ab 50ab 60ab 70ab 80ab 90ab 100

Die GdB-Tabelle zeigt den Grad der Behinderung (GdB) mit Nachteilsausgleichen bei einem GdB von 20 bis 100 ab dem Jahr 2022. Je höher der GdB, desto mehr Nachteilsausgleiche gibt es. Die Nachteilsausgleiche werden mit dem Grad der Behinderung aufsteigend mehr und deshalb kommen zu den in der jeweiligen Tabellenspalte des GdB zugeordneten Nachteilsausgleichen die weiter rechts stehenden hinzu.

Übersicht über wichtige Merkzeichen und die dazugehörigen Rechte

->Hier klicken um die Merkzeichentabelle ein- und auszublenden

Übersicht zu den Merkzeichen und wichtigen Rechten

aGBlGGlHRFVB/EBB
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (wird kostenlos ausgestellt)
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (wird kostenlos ausgestellt)
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Freifahrt und Kraft
fahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson und eines Hundes im öffentlichen Personennah und Fernverkehr
KraftfahrzeugsteuerbefreiungAnsatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 Euro/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem KfzRecht auf Verwendung von Gebärdensprache bei BehördenKraftfahrzeugsteuerbefreiungErmäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen
Anerkennung der Kfz Kosten für bis zu 15.000 km: 0,30 Cent je km = 4.500 EuroAbzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 Cent= 900 EuroAnerkennung der Kfz Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 Cent je km = 4.500 Euro
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern (aG, G, H, Bl, Gl)
aGBIGGIHRFVB/EBB
In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung, Behindertenparkplatz
Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung (mehr Infos, externer Link)
Befreiung von Fahrverboten in UmweltzonenBefreiung von Fahrverboten in Umweltzonen
Kraftfahrzeughilfe unter bestimmten Voraussetzungen
Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen EisenbahnverkehrParkerleichterungen, Parkplatzreservierung, Behindertenparkplatz der Begleitperson im internationalen EisenbahnverkehrUnentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr
Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller ErwerbsminderungSteuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag: 7400 Euro
Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller ErwerbsminderungSteuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag: 7400 Euro
BI
Portofreie Beförderung von Blindensendungen: siehe Deutsche Post
Gewährung von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Blindengeld (mehr Infos, externer Link)
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
aGBIGGIHRFVB/EFB

Diese Tabelle enthält folgende Merkzeichen

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  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
  • G – Gehbehinderung
  • Gl – Gehörlos
  • H – Hilflos
  • RF – Rundfunkbefreiung
  • VB/EB – versorgungsberechtigt/entschädigungsberechtigt

Das Merkzeichen 1. Kl habe ich aus Gründen der Übersicht nicht in die Tabelle aufgenommen. Es erlaubt die Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrscheinen 2.Klasse für Schwerkriegsbeschädigte mit Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70, wenn ihr körperlicher Zustand die ständige Unterbringung in der 1. Klasse erfordert.

Titelbild: ZBFS

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.