Der Pauschalbetrag für behinderte Menschen ist die bekannteste Steuererleichterung. Mit diesem Pauschalbetrag sollen alle krankheitsbedingte Kosten im Rahmen der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt werden. Bei der Einkommenssteuer können unter Umständen noch weitere finanzielle Belastungen geltend gemacht werden. Der Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) gibt jedes Jahr ein aktuelles Steuermerkblatt heraus, welches alle Steuervorteile zum Thema Behinderung auf vier Seiten zusammenfasst. Es richtet sich an Familien mit behinderten Kindern und an Arbeitnehmer mit Behinderung.
Hier steht es zum Download bereit: Steuermerkblatt des bvkm
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Auch das Bayerische Finanzministerium gibt eine übersichtliche Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ heraus.
Zum Thema Steuern haben wir weitere Beiträge zur Kfz-Steuer Rabatte und Kfz-Steuer und zum Steuernachlass beim behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung verfasst.