Förderung für barrierefreie Mietwohnungen und Eigentum in Hamburg

Die Förderrichtlinie für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen der Investions- und Förderbank Hamburg unterstützt durch pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmemodule. Gleichzeitig bietet Hamburg ein Förderprogramm für Eigentum.

Auch barrierearmes Umbauen ist möglich

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Diese Unterscheidung in einzelne sogenannte Maßnahmemodule ermöglicht es auch Wohnungen anzupassen, die aufgrund fehlenden Platzangebotes nur mit hohem Aufwand  tatsächlich barrierefrei umbaufähig sind. Denn das Programm erkennt Abweichungen von den Normen für Barrierefreiheit an: so dürfen bis zu drei Stufen vor der Haustüre sein, wenn aus baulichen Gründen keine Rampe möglich ist oder es wird eine Dusche mit einem Einstieg bis zu 12 cm Höhe akzeptiert. Bei anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem des Bundeslandes Bayern, scheitern oft die Förderanträge an der DIN-Norm, weil manche bestehende Wohnungen die räumlichen Voraussetzungen für einen Umbau nach DIN nicht zulassen.

Mietpreisbindung und keine Kostenbeteiligung des Mieters

Damit werden Zuschüsse bereit gestellt, um Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen nachträglich anzupassen. Anträge können nur vom Vermieter oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Auf den Mieter darf keine Kostenbeteiligung angerechnet werden und es besteht eine Mietpreisbindung und Belegungsbindung für 10 Jahre.  So mancher Vermieter wird es sich gut überlegen, ob er die Förderung in Anspruch nehmen möchte.

(Unzureichende) pauschale Zuschüsse für einzelnen Umbaumaßnahmen

Die Umbaumaßnahmen werden durch pauschale Zuschüsse, siebzehn sogenannten Förderbausteine gefördert. Wird beispielsweise hauptsächlich ein barrierearmes Bad benötigt, finden wir unter Förderbaustein Nr. 13 in der Richtlinie dazu eine Pauschale von 3100 €. Die Beschreibung sieht so aus:

Herrichten eines barrierereduzierten Bads mit Duschbereich (Grundfläche mind. 1,2 m² und Mindestbreite 1 m, Duschtasse max. 12 cm Aufbauhöhe), mit höhenangepasstem WC, Waschtisch mit Beinfreiheit und UP- oder Flach- AP-Siphon, rutschfestem Bodenbelag inkl. Maler-, Fliesen-, Elektro- und Heizungsarbeiten.


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Wir ahnen bereits die Schwächen des Programms: mit den Pauschalen wird tatsächlich nur ein gedeckelter Zuschuss erreicht, denn die 3100 € sind im Badezimmer schnell verbraucht. Wie ich vermutete,  blieb von den ursprünglich drei Fördermodulen des bisherigen Förderprogramms diese übrig, die eine Förderung einzelner Elemente ermöglicht und keine komplett rollstuhltaugliche Wohnung voraussetzt.

Kombination mit anderen Zuschüssen

Eine Kombination mit anderen Förderungen, z.B. der KfW-Bank oder der Pflegekasse, ist also notwendig und glücklicherweise erlaubt. Wenn es sich um einen Zuschuss handelt, so wird dieser mit den förderfähigen Kosten für das einzelne Fördermodul verrechnet. Z.B. wird dabei der Zuschuss der Pflegekasse von den  förderfähigen Kosten für das barrierearme Bad abgezogen.

Grundsätzlich gilt wie immer, dass vor Baubeginn der Antrag gestellt werden muss. Die IFB Hamburg hat hier alle Informationen zum Förderprogramm bereitgestellt:

Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen in Hamburg

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

Bildquelle Hamburg Symbol: http://www.hamburg.de/wappen/

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.