Zuschüsse für den barrierefreien Neubau?

Welche Zuschüsse gibt es beim barrierefreien Neubau? In vielen Beiträgen haben wir über Förderungen beim barrierefreien Umbau geschrieben. Wir haben uns diese angesehen und darauf geprüft, inwiefern sie auch beim Bau eines  neuen Hauses beantragt werden können. Leider gibt es hier nicht viele Möglichkeiten, nur das Bundesland Bayern hat eine Zuschussmöglichkeit. Und die KfW-Bank hat zwei Programme im Angebot.

Von der Pflegekasse und der Krankenkasse können aber indirekte Hilfen kommen.

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1. Pflegekasse: wohnumfeldverbessernde Massnahmen fördern einen Umzug

Gleich vorneweg: die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse fördern keine Maßnahmen im Neubau. Aber es besteht die Möglichkeit den Umzug in einen Neubau zu fördern, wenn sich dadurch die pflegerische Situation verbessert.

Ab Pflegegrad 1 gibt es die Möglichkeit den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen (bis zu 4000 €). Neben behindertengerechten Anpassungen in der Wohnung und im Eingangsbereich ist auch ein Umzug zuschußfähig, wenn dadurch eine Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht wird. Zusätzlich zum Antrag wird immer ein Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung des Pflegedienstes benötigt. Hierauf bestätigt der Pflegedienst die Notwendigkeit des Umzugs in eine barrierefreie Wohnung.

Auch fest installierte Haltegriffe in Bad und Dusche oder Standstützgriffe werden im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen übernommen.

Ziehen mehrere pflegebedürftige Menschen in das Haus, kann der Zuschuss theoretisch auch höher ausfallen. Näheres findet ihr im Beitrag über die Förderung von Wohngemeinschaften.

2. Krankenkasse: Hilfsmittel

Von Seiten der Krankenkasse kommt bei einem Neubau unserer Einschätzung nach lediglich die Hilfsmittelverordnung für Klappstützgriffe in der Toilette oder am Waschbecken in Frage. Näheres findert ihr dazu in diesem Beitrag zum Thema Stützklappgriffe.

 


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3. Das bayerische Wohnungsbauprogramm

Jedes Bundesland hat eigene Wohnbauförderprogramme. Das bayerische Wohnungsbauprogramm enthält unter bestimmten Bedingungen auch einen Zuschuss für Neubauten. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und enthält folgende Möglichkeiten:

  • Haushalte mit Kindern im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten einen unverzinslichen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro je Kind; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. Wird die Nutzung als Eigenwohnraums bereits nach weniger als fünf Jahren aufgegeben, ist der Zuschuss für Kinder anteilig für jedes volle Kalenderjahr der nicht zweckentsprechenden Belegung zurückzuzahlen.

  • Darüberhinaus erhalten Sie einen die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000,00 Euro, beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb), für einen Ersatzneubau oder für einen Neubau auf einer Konversionsfläche oder innerörtlichen Brachfläche.

Quelle: Infoblatt der BayernLB abrufbar über BayernLabo

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Unter Zweiterwerb ist der Kauf einer bereits gebauten Immobilie zu verstehen, ein Ersatzneubau wäre der Kauf, Abriss und Neubau.

Die jeweilige zuständige Bewilligungsstelle findet ihr über die Bewilligungsstellensuche auf der Seite der BayernLabo.

4. KfW Programme 159 und 455: altersgerechtes Bauen

Unterstützung in Form eines günstigen Kredits oder wahlweise in Form eines Investionszuschusses in Höhe von bis zu 12,5 % auf die verbliebenen Kosten für das altersgerechte (barrierefreie) Bauen gibt es durch die KfW . Das Programm 159 wird bei Banken und Sparkassen beantragt, das Programm 455 direkt bei der KfW.

Das Programm 455 nennt sich auch Altersgerecht Umbauen. Der Ersterwerb eines barrierefreien Hauses kann bezuschusst werden. Der Zuschuss bezieht sich dann auf den Kostenanteil der barrierefreien Anteile.

Zum Programm 455 habe ich hier einen kurzen Beitrag verfasst:

Investionszuschuss der KfW

 

Das KfW-Programm 159 ist ein günstiger Kredit bis 50000 €, der über Banken und Sparkassen beantragt wird. Allerdings werden hohe Anforderungen gestellt: die  Normen für das barrierefreie Bauen müssen eingehalten werden. Weil das die Kosten sehr in die Höhe treiben kann, verzichtet mancher Bauherr dann doch lieber auf den Kredit.

Detailierte Informationen hier bei der KfW:

Programm 159 Altersgerecht Umbauen (Kredit)

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.