Unter dem Begriff Leichtkraftfahrzeug lassen sich Mini-Autos zusammenfassen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Für diese Fahrzeuge sprechen vor allem die geringen laufenden Kosten. Für Selbstfahrer lassen Sie sich auch behindertengerecht umbauen.
Neben den Kosten für den Treibstoff-Verbrauch, der bei den Diesel und Benzinmotoren unter 3 l auf 100 km beträgt ist auch die Versicherung bezahlbar. Diese Autos gibt es zunehmend auch mit Elektroantrieb. Für die nötige Haftpflichtversicherung reicht ein Mopedschild, die Versicherung ist ab 50€ im Jahr zu haben. Da die Fahrzeuge zulassungsfrei sind fällt keine Kfz-Steuer an. Dies macht es auch Menschen mit geringen Einkünften möglich, sich ein Auto zu leisten.
Dass sie sich für Selbstfahrer ebenfalls behindertengerecht umbauen lassen zeigt dieses Beispiel
Eine Frau mit erheblichen Gehproblemen und ohne Auto, die für alle Aktivitäten außer Haus auf ihr E-Mobil angewiesen war, suchte nach einer kostengünstigen und wetterfesten Alternative zu einem herkömmlichen behindertengerechten Auto. Schließlich schaffte sie sich ein gebrauchtes Leichtkraftfahrzeug mit Automatikgetriebe an und ließ es für ihre Bedürfnisse umbauen. Aufgrund ihrer Einschränkungen am rechten Bein war ein Umbau der Pedale notwendig. Das Gaspedal wurde auf die linken Seite verlegt und vom TÜV und der Führerscheinstelle eingetragen. Auch ein Umbau auf Handgas wäre möglich gewesen.
Natürlich eignen sich Leichtkraftfahrzeuge nicht für längere Strecken und sie erfordern einige Abstriche bezüglich Geschwindigkeit, Stauraum und Sicherheit. Auch sind die Mini-Autos nur mit zwei Sitzplätzen ausgestattet. Als Einkaufsflitzer unter der Mitnahme eines Rollators oder eines faltbaren Rollstuhls eignen sie sich jedoch gut für den Stadtverkehr. Zudem dürfen Sie auch von Jugendlichen ab 16 gefahren werden (Führerscheinklasse S).
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