Treppenstufe im Garten

Teilhabe am Arbeitsleben – Wohnungshilfe für barrierefreies Bauen

Mit der Wohnungshilfe als eine der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben lassen sich große Bauvorhaben wie z.B. der Einbau eines Aufzugs bis zu 40000 € finanzieren. Diese Förderung kommt für alle Barrieren der Wohnung in Betracht, die den Betroffenen auf dem Weg von der Wohnung bis zum Auto im Wege stehen. In der Regel handelt es sich um Eingangsbereiche, die mit Aufzug oder Rampe ausgestattet werden müssen. Aber auch Türverbreiterungen, Türöffner, Hublifte, Treppenlifte und das dazugehörige Wegenetz im Außengelände können damit finanziert werden.

Vorraussetzungen und Zuständigkeiten

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzen eine Schwerbehinderung sowie Berufstätigkeit oder den Beginn einer Arbeitsaufnahme und damit eine Erwerbsfähigkeit voraus (auch eine Teilerwerbsfähigkeit mit Teilzeitstelle von mindestens 15 Stunden pro Woche ist ausreichend). Wird der Zuschuss bewilligt, so sollte die Arbeitsfähigkeit ab dem Zeitpunkt der Auszahlung noch fünf Jahre lang erhalten bleiben (Zweckbindungsfrist), sonst wird der Bewilligungsbescheid rückwirkend zurückgenommen und der Zuschuss wird nur anteilig gewährt. Gleiches gilt, sollte in diesem Zeitraum die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen. Laut Schwerbehindertenausgleichs-Abgabeverordnung wären die Einkommensverhältnisse zu prüfen. Dies ist in der Praxis bei der Förderung der Umbaumaßnahmen nicht der Fall. Für die Bezuschussung von Rampen oder anderen Hilfen sind die Einkommensverhältnisse nicht entscheidend.

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Plattformlift zum Balkon, Seitenansicht.
Plattformlift zum Balkon, Seitenansicht.

Zuständigkeiten Die Wohnungshilfe ist bei den Trägern der beruflichen Rehabilitation oder dem Integrationsamt bzw. der Hauptfürsorgestelle zu beantragen (Wohnungshilfe). Kostenträger dieser Maßnahme  sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt bzw. die Hauptfürsorgestelle. Bei der Zuständigkeit dieser Stellen spielt wieder die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und der Arbeitnehmerstatus (angestellt-selbstständig-verbeamtet) eine Rolle.  Die Deutsche Rentenversicherung ist die erste Anlaufstelle, wenn sie schon länger als 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Wer weniger als 15 Jahren versichert ist, wendet sich an die Arbeitsagentur. Für Beamte und Selbstständige ist das Integrationsamt oder die Hauptfürsorgestelle zuständig. Die Formulare sind zum Teil online erhältlich, wie hier bei der Rentenversicherung. Auch hier sind die Vorraussetzungen der Schwerbehindertenausweis und die Einhaltung der Normen zum barrierefreien Bauen. Im Einzelfall kann von den Normen abgewichen werden, wenn sie baulich nicht einzuhalten sind. Für Wohnungen gilt die DIN Norm 18040-2. Auf der Seite von nullbariere findet ihr hierzu näheres für die Bauplanung.

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Übersicht zu weiteren Zuschüssen für die Wohnungsanpassung

In unserer Übersicht könnt ihr euch über weitere Zuschüsse für den Umbau der Wohnung informieren.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.