Die Schaffung behindertengerechter Wohnungen für private Pflege-WG’s wird durch die Pflegekassen gefördert. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz verbesserten sich 2013 die Fördermöglichkeiten für private Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Bewohner.
Um vor der Pflegekasse als Wohngemeinschaft anerkannt zu werden müssen sich mindestens drei Personen im Besitz einer Pflegestufe I in einer gemeinsamen Wohnung zusammenfinden. Sind für die Gründung einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft erst mal Umbaumaßnahmen z.B. für ein barrierefreies Bad oder der Einbau eines Lifts notwendig, dann können pro Bewohner 2500 € bezuschusst werden. Der Zuschuss ist auf vier Personen und damit 10000€ begrenzt. Dieses Programm ist zunächst zeitlich befristet.
Anzeige
Außerdem zahlen die Pflegekassen für ambulant betreute und selbstorganisierte Wohngruppen dauerhaft 200 € monatlich, damit eine Person für pflegerische oder organisatorische Aufgabe bezahlt werden kann.
Auch der Zuschuss für jede Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Höhe von 4000€ wird nun für jeden einzelnen pflegebedürftigen Bewohner einer Wohngemeinschaft addiert. Damit erhöht sich die maximale Beteiligung der Pflegekasse für Umbaukosten auf bis zu 16000 €. Dieser Zuschuss kann immer wieder gewährt werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen verschlechtern und dadurch neue Umbaumaßnahmen notwendig werden.