Tagespflege bis 1995 € monatlich zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Der Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Die Tagespflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger. In diesem Fall würde der Pflegebedürftige dann z.B. an einem oder mehreren Tagen in der Woche für einige Stunden in einem Saal in einem Pflegeheim verbringen und dort in der Regel auch eine oder mehere Mahlzeiten einnehmen. Das könnten dann Mittagessen und ein Nachmittagskaffee sein. Tagespflege ist auch über die Nacht möglich.


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Die Tagespflege ermöglicht es somit zu Hause zu wohnen und einen Teil des Tages oder die Nacht in einem Pflegeheim zu verbringen. Pflegeheime, die eine Tagespflege anbieten, werben mit gemütlichen Gemeinschaftsräumen, Tagesgestaltung und Angeboten. Üblicherweise holt und bringt ein hauseigener Fahrdienst die Tagesgäste.

Seit dem Jahr 2015 wird die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld für die häusliche Pflege bewilligt. Damit ist die Tagespflege für zahlreiche Betroffene interessant, denn die Kosten werden bis zu den für die einzelnen Pflegegrade festgelegten Beträgen übernommen.

Nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Sachleistungen der Tagespflege:


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Pflegesachleistung Tagespflege, teilstationär
Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 689€ 1298 € 1612 € 1995 €

Meine eigene Erfahrung mit Tagespflege

Die Möglichkeit der Tagespflege habe ich bereits in meinem familiären Umfeld als sehr entlastend erlebt. Mein Vater konnte mit dem Pflegegrad 2 einmal wöchentlich an der Tagespflege der Sozialstation Lindau teilnehmen, was für meine Mutter eine wirklich große Entlastung darstellte. Er wurde dann einmal die Woche von einem Fahrdienst abgeholt und gebracht. Der Fahrdienst hat auf seiner Route die einzelnen Tagespflegegäste zusammen befödert. Dazu wurde jedoch eine gewisse körperliche Mobilität vorausgestetzt, mein Vater musste noch in den Kleinbus einsteigen können und es wurde ihm beim Ein- und Aussteigen geholfen. Für Rollstuhlfahrer wäre in diesem Fall eine Teilnahme an der Sammelbeförderung nicht möglich gewesen.

In diesem Beitrag habe ich die wichtigsten Änderungen in der Pflegeversicherung seit 2017 beschrieben:

Pflegegrade lösen Pflegestufen ab

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.