Wohnraumförderung für barrierefreies Bauen in Brandenburg bis zu 26000€

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unterfahrbares Waschbecken im behindertengerechten Bad

In Brandenburg kann für den barrierefreien Umbau der Wohnung ein Zuschuss von bis zu 26000 € beantragt werden. Der behindertengerechte Umbau von vorhandenem Wohnraum wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg gefördert. Gefördert werden Haushalte, deren Mitglieder wegen der Schwere der Behinderung bauliche Umbaumaßnahmen benötigen. Als Nachweis dienen der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid.

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Alle Umbauten müssen nach der Norm für barrierefreies Wohnen umgesetzt werden. Sitz-Treppenlifte werden nicht bezuschusst.

Der maximale Zuschuss teilt sich auf in bis zu 12000 € für bauliche Maßnahmen und weitere 14000 € für den Einbau von höhenüberwindenden Hilfsmitteln (z.B. Plattformlifte, Rampen) und automatischen Türöffnern. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.

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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg informiert über die Förderung und stellt die Antragsformulare bereit: https://www.ilb.de/

Außerdem bestehen zusätzlich die in unserem Beitrag beschriebenen Zuschussmöglichkeiten für barrierefreies Bauen.

Der Beitrag wurde am 21.11.21 aktualisiert.


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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.