Behindertengerechtes Auto – fünf Zuschüsse in der Übersicht

Welche Zuschüsse es für den Kauf oder die Umrüstung eines behindertengerechte Autos gibt ist ein Schwerpunkt dieser Seite. In vielen Beiträgen berichten wir über die Kfz-Hilfe, Stiftungen, Rabatte beim Kauf eines Neuwagens usw. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten:

  1. Rabatte für Neuwagen
  2. Kfz-Hilfe und Rechner
  3. Stiftungen
  4. Mobilitätshilfe
  5. Steuerersparnis

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1. Rabatte für Neuwagen

Schon vor vielen Jahren hat der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB e.V.) erreicht, dass Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines Neuwagens bestimmter Hersteller einen Rabatt bekommen. Aktuell bieten die drei Autohersteller Renault, Citroen und Nissan einen Rabatt von bis zu 26% auf den Listenpreis an.

Voraussetzungen:

  • Schwerbehindertenausweis, je nach Firma bestimmte Merkzeichen
  • Zulassung auf Ausweisinhaber. Ein Hersteller ermöglicht auch die Zulassung auf einen Angehörigen.

Höhe des Rabatts: bis zu 26% des Listenneupreises

Näheres in diesem Beitrag:

Rabatte und Kfz-Steuer für ein behindertengerechtes Auto

 


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2. Kfz-Hilfe und Kfz-Hilfe-Rechner

Die Kfz-Hilfe ist ein einkommensabhängiger Zuschuss für Berufstätige. Gefördert wird der Kauf oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs oder der Führerschein und notwendige Gutachten. Mit unserem Kfz-Hilfe Rechner lässt sich der Anspruch ermitteln.

Voraussetzungen:

  • Berufstätigkeit
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG und GdB 100%
  • Einkommensgrenze
  • Wert des Fahrzeugs bei mindestens 50% vom Neuwert.

Zuschusshöhe: bis 22000 € beim Autokauf, sämtliche Kosten für Autoumbau

Näheres in diesen Beiträgen:

Kfz-Hilfe: Zuschuss zur Teilhabe am Arbeitsleben

Kfz-Hilfe Zuschuss berechnen

 

3. Stiftungen

Bestimmte Stiftungen unterstützen Menschen mit Behinderung in Notlagen bei der Anschaffung eines Autos oder dem Autoumbau.

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Voraussetzungen:

  • Notlage (z.B. Bedürftigkeit), Erkrankung oder Behinderung
  • Einkommensgrenze
  • je nach Stiftung Alters- und Kilometergrenze des Autos
  • Finanzierungsplan ohne Kredit in der Kostenplanung.

Zuschusshöhe: abhängig von den Stiftungen

Näheres in diesem Beitrag:

Ein behindertengerechtes Auto umbauen – Zuschuss durch Stiftungen

 

4. Eingliederungshilfe: Leistungen zur Mobilität

Über die Eingliederungshilfe kann manchmal auch ein Autoumbau finanziert werden können. Auch ein Zuschuß zum Autokauf kann bewilligt werden.

Voraussetzungen:

  • Einkommens- und Vermögensgrenze.
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG mit B oder H oder alleine Merkzeichen Bl.
  • Öffentlicher Nahverkehr oder Fahrdienst unzumutbar bzw. unwirtschaftlich.

Kostenübernahme:

  • Kosten für den notwendigen Umbau.
  • Zuschuß zum Autokauf.

Mehr dazu in diesen Beiträgen:

Mobilitätshilfe – Leistungen zur Mobilität

 

5. Steuerersparnis

Bei den Merkzeichen G bzw. aG, H und BL im Schwerbehindertenausweis ist ein Nachlass bzw. eine Befreiung von der Kfz-Steuer möglich.

Voraussetzungen:

  • Zulassung des Autos auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises
  • Alle Fahrten geschehen zu dessen Haushaltsführung.
  • Bei Steuernachlass in Höhe von 50% Verzicht auf Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr.

Steuernachlass: 50% bei Merkzeichen G, 100% bei Merkzeichen aG, H, BL. Bestandschutz gilt für diejenigen, denen bereits (bei Inkrafttreten der Neuregelung) am 01.06.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens 50 % betrug.

Ausführlich beschrieben ist der Nachlass bzw. die Befreiung von der Kfz-Steuer auf den Seiten von autoanpassung.de.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.