Alle Beiträge von Jochen Radau

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.

Sachsens Lieblingsplätze: Förderprogramm für öffentlich zugängliche Gebäude und Gastronomie

Das Land Sachsen hat seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude aufgelegt. Damit sollen der Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden. In einer Bekanntmachung informierte das Land, dass das Programm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle ab 2020 jährlich fortgeführt werden soll:

Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll das Programm ab 2020 fortlaufend jährlich weiter fortgeführt werden.“ 

Mit einer Fördersumme von bis zu 25000 € pro Baumaßnahme sollen bestehende Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.

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Cool bleiben mit Klimaanlage

Besonders bei demyelisierenden Erkrankungen wie Multiple Sklerose, aber auch bei Borreliose oder diabetischer Neuropathie kann Hitze die neurologischen Symptome verstärken. Viele MS-Erkrankte leiden dann auch zusätzlich unter rascher Erschöpfbarkeit.

Die Beschwerden lassen nach, wenn der Körper gekühlt wird. So konnte schon im Jahr 2003 eine kleine Studie, welche von der NASA finanziert wurde, eine geringere Fatigue bei MS-Erkrankten nachweisen, die täglich eine Stunde in einem Kühlanzug verbracht haben. Die Studie hat es sogar in die Evidenz Tabellen der MS-Leitlinien geschafft (Leitlinienkoordinator ist Prof. Ralf Gold).

Eine Erleichterung können Kühlwesten bringen, dazu haben wir hier bereits einen Beitrag geschrieben. In dem nachfolgenden Artikel haben wir uns mit Klimaanlagen beschäftigt, die einfach zu Hause aufgestellt werden können.

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Titelbild Rechtsberatung

Rechtsberatung per Online-Formular einholen und Rechtsmittel einlegen

Mich erreichen immer wieder Emails mit der Bitte um Hilfe. Oft geht es dabei um Beratung oder Rechtsauskünfte zum Sozialrecht. Ich selbst darf keine Rechtsberatung machen und verweise hierzu immer auf Beratungsstellen, Anwälte oder professionelle Rentenberater.

Bevor du zum Beispiel bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse etwas beantragst empfehle ich dir dich immer gründlich zu informieren. Wer sich schon vor der Antragstellung gut informiert, hat größere Chancen seinen Antrag so zu stellen, dass ihm stattgegeben wird. Das ist der Idealfall. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich und spätestens dann rate ich dazu Hilfe heranzuziehen. Hier können Beratungsstellen hilfreich sein oder eine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Zu einigen Themen findest du hier auf handicap-bazar oder unserer Seite pflegegeld-info.de viele wichtige Informationen. Für speziellere Auskünfte gibt es in den größeren Städten gute Beratungsstellen, z.B. Pflegestützpunkte, Beratungsstellen für bestimmte chronische Erkrankungen oder Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen. Facebook-Gruppen können meiner Einschätzung nach nur ein Ansatz für eine Recherche sein, weil hier jeder reinschreibt kann man sich leider nicht auf gesichertes Wissen stützen.

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Korkenpüppchen

Bundesteilhabegesetz: seit 2020 ist die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich

Bei den Regelungen des Bundesteilhabegesetzes tritt 2020 die dritte Reformstufe in Kraft. Ab 2020 wird die bisherige Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilfesystem herausgelöst. Der Gesetzgeber überführt dazu die einzelnen Leistungen vom SGB XII in das neue Sozialgesetzbuch IX, Teil 2. Damit sind die einzelnen Leistungen des Teilhabegesetzes nicht mehr an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe des SGB XII gebunden. Außerdem stehen die Leistungen der Eingliederungshilfe ab 2020 auch erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung offen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden damit ab 2020 schlagartig für einen größeren Personenkreis zugänglich. Allerdings wird je nach Höhe des Einkommens auch ein Eigenanteil erhoben.Weiter lesen … Bundesteilhabegesetz: seit 2020 ist die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich

Schriftzug "KfW 455"

Barrierereduzierung-Investitionszuschuss der KfW bis zu 6250 € (Programm 455B)

Im April 2019 haben sich Änderungen ergeben, der Investionszuschuss ist nun unter dem Namen Barrierereduzierung-Investionszuschuss 455B zu finden.

Ende 2014 hat die KfW-Förderbank das Programm 159 für altersgerechtes Umbauen um eine Zuschussvariante mit dem Programm 455 (Investionszuschuss) ergänzt. Ab 2019 läuft das Programm unter der Programmnummer 455B. Mit dem Programm können barrierefreie Umbauten in bestehenden Gebäuden oder Wohnungen durch die KfW-Bank entweder per Kredit oder durch einen Zuschuss gefördert werden. Wie auch schon bei der Kreditvariante (Programm 159) gilt bei dem neuen Programm 455B, dass die Umbauten nach den technischen Mindestanforderungen der KfW-Bank oder der Norm DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen ausgeführt werden. Weiter lesen … Barrierereduzierung-Investitionszuschuss der KfW bis zu 6250 € (Programm 455B)

Ein Telefon mit Sprachsteuerung bedienen

Mit dem Google Assistant gibt es für Smartphones ab der Android Version 6 eine Sprachsteuerung. Besonders komfortabel funktioniert die Möglichkeit einen Kontakt aus dem Telefonbuch per Sprachbefehl anzurufen. Zum Beispiel habe ich meine Festnetznummer unter „Zuhaus“ im Telefonbuch und kann den Anruf mit einem einfachen gesprochenen „OK Google, rufe Zuhaus an.“ starten. Von Hand muss ich lediglich die Home Taste drücken, weil der Assistent mein Telefon bei „OK Google“ bereits entsperrt. Eingehende Anrufe kann der Assistent ohne mein Zutun automatisch annehmen. Auch einzelne Wunschsongs lassen sich per Sprachbefehl „Ok Google, spiel …“ einfach anhören, der Assistent holt sich die Musik aus Youtube und spielt sie ab.

Wenn aber die Hände nicht benutzt werden können, dann scheitert man mit dem Assistenten leider bei weiteren Aufgaben. So können zwar Anwendungen per Sprachbefehl geöffnet oder E-Mails angefangen werden, doch zwischendrin sind immer wieder Buttons zu tippen. Und wenn es nur der Mikrofonbutton der Google Spracheingabe selbst ist. Dieses Problem lässt sich aber mit der App Open Sesame umgehen, die wir schon im vorherigen Beitrag vorgestellt haben. Die App ergänzt den Google Assistenten dann an den Stellen, wo man mit Sprache alleine nicht weiterkommt.

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Smartphone mit Kopfbewegungen bedienen

Im Rahmen meiner Tätigkeit in einer MS-Beratungsstelle wurde ich mit der Frage konfrontiert, wie man ein Smartphone ohne den Einsatz der Finger bedienen kann. Dem Fragesteller ging es um ein sprachgesteuertes Telefon. Schließlich fand und testete ich Zuhause die App Open Sesame, welche die berührungsfreie Bedienung eines Smartphones per Kopfbewegungen und Sprachbefehlen ermöglicht.

In diesem Beitrag soll es um die Möglichkeiten der App in Bezug auf die Steuerung per Kopfbewegungen gehen. Die englischsprachige App setzt ein Android-Smartphone der neueren Generation voraus mit mindestens Android 7. Ich habe die App mit einem Samsung Galaxy 7 getestet.Weiter lesen … Smartphone mit Kopfbewegungen bedienen

Ablehnungen von Krankenkassenleistungen: Widerstand ist nicht zwecklos

Im Jahr 2017 veröffentlichte das IGES-Institut die Ergebnisse einer Studie mit dem Titel „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“. Die Studie entstand im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Ein 155-seitiger Bericht über die Ergebnisse der Studie ist im Internet auf der Seite des IGES Instituts abrufbar. Die Zusammenfassung und die Handlungsempfehlungen an die Krankenkassen und die Gesundheitspolitik sind aufschlussreich. Hohe Erfolgsquoten bei den Widerspruchsverfahren der Patienten weisen darauf hin, dass die Erstentscheidungen bei vielen Krankenkassen nicht korrekt ablaufen. Der Bericht empfiehlt eine erweiterte Berichtspflicht für Krankenkassen, insbesondere über den Stand der Ablehnungen bei Hilfsmitteln. Ob wohl unsere Regierung dieser Empfehlung folgen wird?

Eine spannende weitere Empfehlung zielt auf die Genehmigungsfiktion ab. Das ist die Möglichkeit der Kostenerstattung (nach §13 Abs. 3a SGB V), wenn die Krankenkassen für ihre Entscheidungen zu lange auf sich warten lassen.

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Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung

Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Damit Krankenfahrten verordnet werden können und die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Erste Voraussetzung für  Krankenfahrten mit dem Taxi oder einem Fahrdienst ist, dass die Krankenfahrt nicht mit dem eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Die Verordnung können Ärtzte und Psychotherapeuten ausstellen. Falls während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist, kann die Fahrt auch mit dem Krankentransportwagen erfolgen.

Ambulante Behandlung: Krankenfahrten zum Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Weiteren

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen gelten Taxifahrten zum Arzt und Zahnarzt mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sind bei eingeschränkter körperlicher Mobilität per „Verordnung einer Krankenbeförderung“ möglich. Die ambulante Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sein. Darunter fallen Behandlungen beim Arzt, jedoch keine Termine, bei denen nur Verordnungen abgeholt oder über Befunde gesprochen werden.Weiter lesen … Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung

Diesel-Fahrverbote nicht mit Merkzeichen aG, H oder BI

In immer mehr deutschen Städten werden die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid überschritten. Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen sind laut Gesetz Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die Folge. Was gilt für Kraftfahrzeuge, mit denen Menschen mit Schwerbehinderung fahren oder gefahren werden?

Im Schwerbehindertenrecht sind bundesweit bereits seit vielen Jahren Ausnahmen für die Einfahrt in Umweltzonen geregelt, die bei bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gelten. Darum geht es in diesem Beitrag.Weiter lesen … Diesel-Fahrverbote nicht mit Merkzeichen aG, H oder BI