Sachsen hat 2017 eine umfassende Wohnraumförderung für Mieter, Eigentümer und Vermieter eingeführt. In diesem Beitrag gehen wir auf das Förderprogramm für mobilitätseingeschränkte Mieter und Eigentümer einer selbstgenutzten bestehenden Immobilie ein.
Förderung von Umbaumaßnahmen für Mieter und selbstnutzende Eigentümer zur Anpassung des von ihnen bewohnten Wohnraums wegen Mobilitätseinschränkungen
Der Zuschuss kann für eine Wohnung oder ein eigenes Haus sein. Es gibt eine Variante mit bis zu 8000€ Zuschuss und eine Variante für rollstuhlgerechte Umbauten mit einem Zuschuss bis zu 20000€. Die Baumaßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen, wie z.B.: Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung, Verbreiterung von Türen innerhalb der Wohnung, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen, Einbau einer bodengleichen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Freisitz und ähnlichem. Förderfähig sind auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude. Treppenlifte sind nur innerhalb der Mietwohnung bzw. des Wohneigentums förderfähig, nicht im Außenbereich.Weiter lesen … Sachsen: Wohnraumförderung bis zu 20000€