Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragt, der stellt genaugenommen einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Gegebenfalls werden dann noch Merkzeichen mit beantragt. Als Maßeinheit einer amtlich festgestellten Behinderung wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Ab einem GdB von 50 zählt eine Behinderung als Schwerbehinderung und es wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bei einem GdB unter 50 erhält man nur einen Bescheid.
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