Stromzähler

Stromkostenerstattung für Hilfsmittel durch die Krankenkasse

Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln stellen sich oft viele Fragen. Oft ist nicht bekannt, dass die Krankenkassen die Kosten für den Strom elektrisch betriebender Hilfsmittel übernimmt. Das muss jedoch bei der Krankenkasse beantragt werden.

Kostenübernahme für Reparatur, Wartung und Strom

Bereits 1997 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Krankenkasse für ein von ihr bewilligtes Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollstuhl, ein E-Mobil oder ein Beatmungsgerät die Stromkosten übernehmen muss (Urteil vom 6.2.1997, 3 RK 12/96). Die Regelung betrifft alle elektrisch betriebenen Hilfsmittel, welche die Krankenkasse bewilligt hat. Zur Vereinfachung wird in der Regel eine jährliche Pauschale für jedes genutzte Gerät von den Krankenkassen übernommen.

Um in den Genuß dieser Kostenrückerstattung zu kommen, muss die Stromkostenrückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Betrag wird dann rückwirkend erstattet. Wie das bei der jeweiligen Kasse geht, ob mit Formular oder formlos mit einem einfachen Brief, und welcher Betrag genau erstattet wird könnt ihr telefonisch bei eurer Kasse erfragen. Im Zweifelsfall genügt ein formloses Schreiben, die Krankenkasse wird euch im Bedarfsfall ein Formular zusenden.

Gleiches gilt für alle entstehenden Unterhalts- und Wartungskosten, wie z.B. Ersatz-Akkus, Reifen usw. Wartungsarbeiten an Hilfsmitteln werden vom versorgenden Sanitätshaus übernommen, welches die Kosten mit der Krankenkasse abrechnet.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.