Kraftfahrzeughilfe Rechner 2025

Die Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) lässt sich mit unserem stets aktualisierten Kraftfahrzeughilfe Rechner berechnen. Zusätzlich zum zu erwartenden Zuschuss für den  Kauf eines Autos liefert der Rechner den Anteil, mit dem sich die Rehaträger an den Führerscheinkosten beteiligen.


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Die Kraftfahrzeughilfe oder Kfz-Hilfe ist ein Zuschuss für den Kauf oder Umbau eines behindertengerechten Autos. Auch die Kosten für Führerschein, Führerscheineintrag, Gutachten oder einen Fahrdienst können bezuschusst werden. Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, dann ist der Zuschuss für den Autokauf noch abhängig vom Nettoeinkommen des Antragstellers. Die maximale Kfz-Hilfe beträgt 22000€.

Weitere Voraussetzungen:

  • berufstätig min. 15 Stunden/Woche
  • Merkzeichen aG und 100 GdB
  • Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert

siehe diesen Beitrag zum Thema Kfz-Hilfe

Im folgenden Beitrag beschreiben wir wie sich von Hand die Höhe des Zuschusses berechnen lässt.

Nettoeinkommen abhängig von der familiären Situation

Das Einkommen der Familienmitglieder bleibt unberücksichtigt, gleiches gilt für das vorhandene Vermögen. Es zählen die Nettoeinkünfte des Antragstellers. Der Rehaträger erfragt aber auch das Partnereinkommen. Hier geht es dann darum, ob die Abzugsbeträge für die Kinder und den Partner/Partnerin angerechnet werden. Das ist dann der Fall, wenn die Kinder und der Partner/Partnerin vom Antragsteller in finanzieller Hinsicht zu „unterhalten“ sind.

Geregelt ist die Höhe und Art des Zuschusses in § 6 der Kraftfahrzeughilfeverordnung (hier nachlesbar: http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/index.html). Hier ist nachzulesen, dass vom Einkommen des Antragstellers für jeden zu unterhaltenden Familienangehörigen 12 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch abzuziehen sind. Diese Bezugsgröße wird für jedes Jahr neu festgelegt und beträgt für das Jahr 2025 monatlich 3745€. (Hier veröffentlicht: http://www.bmas.de).

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Berechnung der Höhe des Zuschusses für die Anschaffung eines Autos (im Beispiel nach Stand 2022)

Die Kosten für den Umbau eines Autos werden in voller Höhe übernommen. Die Höhe des Zuschusses für den Kauf eines Autos hängt aber davon ab, ob das Einkommen unter Berücksichtung der Abzüge für die Familienmitglieder mit den Grenzen der Tabelle aus § 6 Abs 1 der Kraftfahrzeughilfeverordnung zusammenpassen. Von dem rechnerischen Zuschuss wird außerdem der Erlös aus dem Verkauf eines vorhandenen Autos abgezogen.

Für das Jahr 2022 verhält es sich so:

Einkommen Zuschuß
bis zu v.H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (3290 €) in v.H des Bemessungsbetrags nach § 5 (22000 €)
40 100
45 88
50 76
55 64
60 52
65 40
70 28
75 16

Nach der Tabelle sehen wir, dass unsere Familie mit 100% vom maximalen Zuschuss rechnen kann, denn das Einkommen liegt nach Abzug der Beträge für die Familienmitglieder unter den 40% der ersten Spalte (die 40% von der Bezugsgröße 3290 € sind nach Adam Riese 1316 €).

Einfacher geht es natürlich mit unserem Rechner, der die aktuellen Werte für 2024 und 2025 berechnen kann.

Mehr Infos über die Vorraussetzungen der Kfz-Hilfe und ob die Arbeitsagentur, die Rentenversicherung oder eine andere Stelle zuständig ist, findet ihr in diesem Beitrag:

Kfz-Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben

Alle Informationen zur Berechnung der Kfz-Hilfe habe ich sorgfältig recherchiert, ich garantiere aber nicht für die Richtigkeit. Also verlasst euch nicht auf meinen Beitrag, lasst euch unbedingt von einem der Kostenträger beraten und eure Einkommensgrenze berechnen. Abweichungen von der hier vorgestellten Berechnung können sich z.B. durch unterschiedliche Auf- und Abrundungspraxis der Kostenträger ergeben.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.