Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 das Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand aufgelegt. Das Programm endet am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bewilligung ist von der Haushaltssituation des Landes abhängig.
Gefördert werden Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in und an Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum.
Weiter lesen … Landesprogramm Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern