Bei den Regelungen des Bundesteilhabegesetzes tritt 2020 die dritte Reformstufe in Kraft. Ab 2020 wird die bisherige Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilfesystem herausgelöst. Der Gesetzgeber überführt dazu die einzelnen Leistungen vom SGB XII in das neue Sozialgesetzbuch IX, Teil 2. Damit sind die einzelnen Leistungen des Teilhabegesetzes nicht mehr an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe des SGB XII gebunden. Außerdem stehen die Leistungen der Eingliederungshilfe ab 2020 auch erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung offen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden damit ab 2020 schlagartig für einen größeren Personenkreis zugänglich. Allerdings wird je nach Höhe des Einkommens auch ein Eigenanteil erhoben.Weiter lesen … Bundesteilhabegesetz: seit 2020 ist die Eingliederungshilfe mehr Menschen zugänglich
