Pflegeleistungen 2025: Neuerungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ab 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4.5 % gegenüber dem Stand 2024 erhöht. Das Bundesgesundheitsministerium hat alle Zahlen unter dieser Übersicht als pdf veröffentlicht.

Das bedeutet, dass auf handicap-bazar jede Menge Zahlen aktualisiert wurden. Denn die Verbesserungen betreffen nicht nur das Pflegegeld, sondern auch den Zuschuß der Pflegekasse für barrierefreies Umbauen, die Sachleistung für die Haushaltshilfe und die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Einen Überblick über die neuen Leistungsbeträge findet ihr nachfolgend.

1. Pflegegeld

Pflegegeld bei häuslicher Pflege ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
ab 2025 347 599 800 990

 

Pflegesachleistung bei Pflege durch einen Pflegedienst ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
ab 2025 796 1497 1859 2299

 

Pflegesachleistung bei stationärer Pflege im Pflegeheim ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 125 770 1262 1775 2005

 

2. Ersatzpflege

Als Ersatzpflege werden im Sprachgebrauch der Pflegeversicherung die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die Tages- bzw. Nachtpflege bezeichnet.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit 1. Juli 2025 stehen für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget, der gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3539 Euro zur Verfügung. Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige geleistet, steht jedoch nur maximal das Doppelte des Pflegegeldes für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch nahe Angehörige ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich 694 1198 1600 1980

In der Tabelle sind die maximalen jährlichen Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 8 Wochen angegegen.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch sonstige Personen ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
jährlich 3539 3539 3539 3539

maximale jährliche Beträge zuzüglich des halben Pflegegeldes für max. 8 Wochen.

Kurzzeitpflege

Seit 1. Juli 2025 stehen für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget, der gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3539 Euro zur Verfügung. Kurzzeitplege und Verhinderungspflege werden zusammen verrechnet und werden gemeinsam bis maximal 3539 Euro erstattet.

Kurzzeitpflege in stationärer Einrichtung, Sachleistung ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5

jährlich

3539 3539 3539 3539

jährliche Beträge für maximal 8 Wochen Dauer

3. Entlastung pflegender Angehöriger

Tagespflege bzw. Nachtpflege

Tagespflege, Sachleistung ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 721 1357 1685 2085

Entlastungsbetrag z.B. Haushaltshilfe

Entlastungsbetrag, Sachleistung an anerkannte Anbieter ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 131 131 131 131 131

4. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Betrag pro Maßnahme ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
pro Maßnahme 4180 4180 4180 4180 4180

 

5. Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel, Sachleistung ab 2025

Pflegegrad 1 2 3 4 5
monatlich 42 42 42 42 42

Quelle: Bundesministerium der Gesundheit

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.