Wer sich aktiv im Straßenverkehr bewegen darf ist in Deutschland in der Fahrerlaubnis-Verordnung §2 geregelt. Dort steht, dass Menschen, die wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen in der Verkehrssicherheit eingeschränkt sind, selbst Vorsorge treffen müssen, dass andere nicht gefährdet werden.
Eine Möglichkeit der Vorsorge sind technische Einrichtungen, also behindertengerechte Umbauten am Auto. Doch wer bestimmt, welcher Umbau sinnvoll und notwendig für die eigenen Bedürfnisse ist?Weiter lesen … Behindertengerechter Autoumbau – Was tun, wenn das Autofahren aufgrund der Einschränkungen zur Herausforderung wird?