Thema: Pflegegeld

Pflegegeld und Sachleistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz im Überblick.

Pflegegeld und Kombinationsleistung 2025

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz regelt, dass zum 01.01.2025 alle Pflegeleistungen um 4,5% gegenüber dem Stand von 2024 steigen. Deshalb stelle ich hier eine aktualisierte Version unseres Rechners für die Kombinationspflege zur Verfügung.

Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.

In den Tabellen unten in diesem Beitrag können auch die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Weiter lesen … Pflegegeld und Kombinationsleistung 2025

Ein Kochtopf auf einer Herdplatte.

Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe steigt 2025 auf 131€

Die Entlastungsleistungen sind eine Sachleistung in der Pflegeversicherung. Der sogenannte Entlastungsbetrag steigt 2025 von 125 € auf 131€ an. Wer einen Pflegegrad hat, kann damit für diese monatliche Summe auf Antrag einen Dienstleister für Tätigkeiten im Haushalt oder Besorgungen in Anspruch nehmen. Vor der Einführung der Entlastungsleistungen haben viele dazu einen Teil des Pflegegeldes verwendet.

Ab 2021 wurde in den meisten Bundesländern die Möglichkeit geschaffen, dass auch ehrenamtlich tätige, registrierte Privatpersonen diesen Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Nachfolgend gebe ich die Quellen für weitere Informationen dazu an.

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Tagespflege ab 2025 bis 2085€ monatlich zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und pflegende Angehörige entlasten.

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Pflegeleistungen werden 2025 erhöht

Ab 2025 werden alle Pflegeleistungen um 4.5 % gegenüber dem Stand 2024 erhöht. Das Bundesgesundheitsministerium hat alle Zahlen unter dieser Übersicht als pdf vorab veröffentlicht.

Das bedeutet, dass auf handicap-bazar jede Menge Zahlen aktualisiert werden. Denn die Verbesserungen betreffen nicht nur das Pflegegeld, sondern auch den Zuschuß der Pflegekasse für barrierefreies Umbauen, die Sachleistung für die Haushaltshilfe und die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Einen Überblick über die neuen Leistungsbeträge findet ihr nachfolgend.

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Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2024

Im Jahr 2023 trat eine Pflegereform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, in Kraft, bei der ab 01. Januar 2024 das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste um fünf Prozent steigen. Damit ändern sich ab dem 01.01.2024 folgende Pflegeleistungen:

  • Pflegegelderhöhung von 5 Prozent
  • Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste: Erhöhung um 5 Prozent.
  • Die Pflegekassen übernehmen bei vollstationärer Pflege einen Teil des pflegebedingten Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim. Dieser Anteil wird 2024 erhöht.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

In den Tabellen unten in diesem Beitrag können die Beträge für das Pflegegeld bei häuslicher Pflege und bei der Pflege durch eine Sozialstation (ambulante Pflege) abgelesen werden. Zusätzlich sind die Leistungen der Tagespflege und die Leistungen für die Pflegekosten bei stationärer Pflege aufgeführt.

Unser Pflegegeldrechner ermöglicht die einfache Berechnung des Pflegegeldes im Fall der Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung entspricht einer Auszahlung des anteiligen nicht verbrauchten Pflegegeldes bei Einsatz einer Sozialstation.Weiter lesen … Pflegegeld und Pflegegeldrechner für Kombinationsleistung 2024

Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe

Wer einen Angehörigen Zuhause pflegt und Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, merkt ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit, dass die Leistungen der Pflegeversicherung lediglich als Zuschuss zu sehen sind. Um die notwendige Unterstützung durch eine professionelle Pflege finanzieren zu können sind dann zusätzliche Eigenleistungen notwendig, die entweder aus Rücklagen oder Einkünften stammen. Das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und steuerliche Vorteile helfen dann dabei die Kosten zu senken.

Das gilt auch für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Diese Betreuungsform wird auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, wobei die Betreuungskräfte keine Behandlungspflege leisten dürfen. Medikamente geben oder Spritzen setzen gehört auch dann in die Hände  professioneller Pflegekräfte.

Die Aufgaben einer 24-Stunden-Betreuungskraft fallen in erster Linie in den Bereich der hauswirtschaftliche Tätigkeiten und der sogenannte Grundpflege. Darunter fällt die Unterstützung beim Waschen, bei Toilettengängen, beim Zähne putzen oder beim An- und Ausziehen. Darüber hinaus ermöglichen die Betreuungskräfte, die in der Regel aus Osteuropa stammen, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.Weiter lesen … Finanzierung der Kosten einer osteuropäischen 24-Stunden Pflegehilfe