Thema: Teilhabe Gesellschaft

Behindertenparkplatz: Teilhabegesetz passt Voraussetzungen für aG an

Der Zugang zum Behindertenparkausweis (Behindertenparkplatz) wird mit dem ab 2017 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz neu formuliert. Der Gesetzgeber erreicht das, indem die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG neu formuliert werden. Ist dieses Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen, dann stellt die Straßenverkehrsbehörde auf Vorlage des Ausweises einen Behindertenparkausweis aus (blau mit Rollstuhlsymbol). Dieser berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.Weiter lesen … Behindertenparkplatz: Teilhabegesetz passt Voraussetzungen für aG an

Fahrdienstauto für Menschen mit Behinderung, das Bild zeigt einen Sprinter des ASB

Auto behindertengerecht umbauen und Fahrdienst: Übernahme der Kosten durch Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe übernimmt für erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung die Kosten eines Behindertenfahrdienstes oder auch den Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs. Hier beschreiben wir wer diese Förderung beantragen kann.Weiter lesen … Auto behindertengerecht umbauen und Fahrdienst: Übernahme der Kosten durch Eingliederungshilfe