Aktualisierung 21.11.21: Das Zuschussprogramm ruht, es stehen aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung. Wir lassen den Beitrag hier stehen, vielleicht tut sich 2022 wieder etwas,
Der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein wurde 2019 auch auf Vermieter ausgeweitet. Das Programm richtet sich nun an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum und kleine Vermieter. Das Land fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit bis zu 2000€ für Eigentümer und bis zu 5000€ für Vermieter. Im Rahmen eines Modernisierungszuschusses werden energieeffiziente und/oder barrierereduzierende Umbauten gefördert, die mindestens 5000€ (Eigentümer) bzw. 12000€ (Vermieter) kosten. Der Zuschuss kann mit allen Darlehen und Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen und Zuschüssen kombiniert werden.
Laut Antragsformular sind folgende Umbauten (barrierereduziernde Maßnahmen) förderfähig:
- Maßnahmen bei der Erschließung von Wohngebäuden (z.B. Zuwegung einschl. des Gebäudezugangs, Aufzugsanlage, Treppenanlage, Rampen, Stellplätze,
- Maßnahmen in der Wohnung (z.B. Veränderung des Raumzuschnitts, Türverbreiterungen, Anpassung von Sanitärräumen, Erschließung von Freisitzen)
Der Zuschuss sieht auch eine Förderung energetischer Maßnahmen vor, dabei muß eine CO2-Einsparung von mindestens 20 % erreicht werden. Wer energetische Maßnahmen plant, muß vor einer Antragstellung einen Sachverständigen einschalten, der zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist .
Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt.
Voraussetzungen
- Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
- Der Zuschuss ist für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Dabei sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze von der Förderung ausgenommen.
- Der Zuschuss richtet sich auch an private Vermieter mit einem Wohnungsbestand mit bis zu 20 Wohnungen.
- Die Förderung ist nur für Immobilien in bestimmten Städten bzw. Gemeinden möglich. Ein Zuschuss kann auch für Immobilien in anderen als den genannten Städten bzw. Gemeinden gewährt werden, wenn die Kommune eine Bestätigung gemäß den Förderbedingungen laut Antragsformular ausstellen kann.
Beratung vor Antragstellung
Die Beratung wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen. Interessenten können sich an die IB.SH Büros wenden und sich beraten lassen.
IB.SH Elmshorn, Ramskamp 71-75, 25337 Elmshorn, Tel.: 04121 471550
IB.SH Flensburg, Friesische Straße 1-9, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 144860
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IB.SH Kiel, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel, Tel.: 0431 9905-0
IB.SH Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck, Tel.: 0451 799860
Alle Informationen hat das Land Schleswig Holstein auf seiner Internetseite zusammengefasst. Weitere Zuschusstöpfe erläutern wir hier:
Behindertengerechtes Bauen – Zuschüsse und Förderungen
Bildquelle Landeswappen: https://www.schleswig-holstein.de