Melanie S. möchte ein Auslandssemester in Indien einlegen. Mario B. plant für drei Monate nach Peru zu reisen. Bei chronischen Erkrankungen sind solche Auslandsaufenthalte leider mit großen gesundheitlichen und finanziellen Risiken aufgrund der unzureichenden Möglichkeit der Krankenversicherung verbunden und können daran scheitern. Das gilt insbesondere wenn regelmässig Medikamente eingenommen werden oder während des Aufenthalts Kontrolluntersuchungen notwendig sind. Da dies den Betroffenen oft nicht bewusst ist befasst sich dieser Beitrag mit der Krankenversicherung im Ausland bei Vorerkrankungen.
Zunächst gehen wir auf die Krankenversicherung bei Urlaubsreisen in Europa ein, weiter unten dann bezieht sich das Thema Krankenversicherung auf Trips in den Rest der Welt.
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Krankenversicherung bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz: Absicherung wie es nach der gesetzlichen Krankenversicherung des Ziellandes üblich ist
Bei Urlaubsreisen innerhalb dieser Staaten (Übersicht hier) gilt die Europäische Versicherungskarte, die auf der Rückseite jeder Krankenkassenkarte aufgedruckt ist. Diese kann im Zielland wie gewohnt verwendet werden. Leider gilt auch, dass die gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland nur die Kosten für die medizinischen Leistungen in der Höhe der Bestimmungen des jeweiligen Aufenthaltslandes übernehmen. Rücktransporte nach Hause sind ausgeschlossen:
Schonmal gesehen? Die Europäische Gesundheitskarte.
„Bitte bedenken Sie, dass Sie über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nur Anspruch auf die unter Berücksichtigung Ihrer Aufenthaltsdauer medizinisch notwendigen Leistungen haben und nur in dem Umfang und in der Art und Weise (z. B. als Kostenerstattung), wie er für gesetzlich im Aufenthaltsstaat Versicherte besteht. Kosten eines Rücktransports nach Deutschland und Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Aufenthaltsstaat gehören, sind über einen ggf. in Deutschland fortbestehenden gesetzlichen Krankenversicherungsschutz generell ausgeschlossen. Wir raten Ihnen daher sich auch über ein adäquates Angebot für einen privaten Krankenversicherungsschutz beraten zu lassen.“
Ein privater Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung), der die Kosten für die Behandlung bestehender chronischer Erkrankungen im Ausland absichert ist mir nicht bekannt. Die Privatversicherer sichern bei chronisch Kranken lediglich allgemeine gesundheitsliche Risiken ab, wie z.B. einen Beinbruch.
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Das bedeutet, wer eine chronische Erkrankung hat und auf regelmässige Medikamenteneinnahme angewiesen ist, muss bei jeder längeren Urlaubsreise planen, ob im jeweiligen Land notwendige Medikamente beschafft werden können und ob eine Kostenübernahme Teil der Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung ist. Gleiches gilt für eventuell notwendige Behandlungen und Untersuchungen. Das restliche finanzielle und in dessen Folge gesundheitliche Risiko trägt man immer alleine.
Diese Handy-App der europäischen Kommission enhält weitere Informationen zur Verwendung der europäischen Gesundheitskarte in 31 Staaten: „App Europäische Gesundheitskarte“
Krankenversicherung bei Urlaubsreisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat: Israel, Tunesien, Türkei und einige europäische Länder außerhalb der EU
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Mit einzelnen Ländern hat Deutschland jeweils eigene Abkommen getroffen, die auch die Krankenversicherung regeln. Mehr Informationen findest Du hier: www.dvka.de
Trips in den Rest der Welt: unzureichende Absicherung und hohe Risiken
Wie ist es bei Urlaubsreisen in andere Staaten? Nach telefonischer Auskunft der Verbindungstelle Ausland des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (DVKA) kann die gesetzliche Krankenversicherung bei diesen Reisen auf vorherigen Antrag einen Teil der Behandlungskosten auch bei chronischen Erkrankungen für maximal sechs Wochen im Jahr übernehmen. Aber eben nur bis zu einer maximalen Obergrenze. Die Kosten können nur nach Vorlage der Originalrechnung bis maximal zu der Höhe erstattet werden, welche die Behandlung in Deutschland kosten würde. Die DVKA weist im Telefonat auf hohe Risiken durch diese unzureichende Absicherung hin. Die Gesundheitsdienstleister vor Ort bestehen nämlich auf sofortige Zahlung, d.h. der Versicherte muss die Rechnung erstmal selbst bezahlen. Die Krankenkasse entscheidet dann erst nach Erhalt der Originalrechnung, wieviel sie zurückerstattet. Gegebenenfalls muss die Rechnung noch in Deutsch übersetzt werden und auf dem langen Postweg bis zum Sachbearbeiter der Krankenkasse soll schon manche Rechnung verschwunden sein. Und es können hohe Geldbeträge zusammenkommen, die in Vorleistung getragen werden müssen.
Absolute Voraussetzung für den Versicherungsschutz durch die (deutsche) gesetzliche Krankenversicherung im Ausland ist, dass rechtzeitig vor der Reise ein Termin bei euer Krankenkasse stattfindet, bei dem ihr die Kostenübernahme für die erforderliche Medikamente und erforderliche medizinische Versorgung während des Auslandsaufenthalts beantragt. Nach §18 SGB V ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ihren Versicherungsschutz auf vorherigen Antrag für maximal sechs Wochen bei einer Auslandsreise oder für die Dauer eines Auslandsemester zu gewähren, wenn der Aufenthalt für das Studium notwendig ist. Für Menschen mit chronischer Erkrankung wird keine private Auslandskrankenversicherung die Kosten für spezielle Medikament und eventuelle Krankenhausbehandlungen der Grunderkrankung übernehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung kann verlangen, dass schriftliche Ausschlusserklärungen privater Auslandskrankenversicherungen vorgelegt werden. Diese sind jedoch nicht immer einfach zu bekommen.
Folgendes ist dabei zu beachten, seht es als Checkliste:
Es handelt sich um Urlaub oder ein Auslandssemester ohne Arbeitsverhältnis.
Der Wohnsitz muss in Deutschland bleiben.
Beim Termin mit der gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig vor der Reise den Antrag auf Kostenübernahme für die erforderliche Behandlung im Zielland stellen.
Den Namen des Gesprächspartners der Krankenkasse notieren, diesen als weiteren Ansprechpartner nehmen und während der Auslandreise anfallende Rechnungen direkt an diese Person senden.
Gegebenfalls drei Ablehnungen bzw. Ausschlusserklärungen von Versicherungsversuchen bei privaten Auslandskrankenversicherungen bezüglich der Kostenübernahme der notwendigen Behandlung der chronischen Erkrankung vorlegen.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur die Kosten, die ein Arzt, ein Krankenhaus oder eine Apotheke in Deutschland abrechnen würden.
Die Erstattung bzw. Beteiligung an den Kosten durch die Krankenkasse geschieht erst nachträglich nach Erhalt der Original-Rechnung. Vor Ort muss die Rechnung selbst bezahlt werden.
Die Rechnung muss in deutscher Sprache (Amtssprache) vorliegen oder von einer dritten Person/einem von der Krankenkasse anerkannten Dolmetscher übersetzt werden.
Empfehlenswert ist, die Kosten für Medikamente und Behandlungen im Zielland vorher in Erfahrung zu bringen (Apotheke/Arzt vor Ort ansprechen) und diese mit der maximalen Erstattung der Krankenversicherung zu vergleichen.
Krankenhausaufenthalte im Ausland sind ein unabsehbares finanzielles und gesundheitliches Risiko, da die Kosten vor Ort immer zunächst selbst getragen werden müssen. Eine Rückerstattung kann lange dauern und möglicherweise nur einen Teil der Kosten decken. Ein Rücktransport ist niemals Teil der Krankenversicherung.
Bildnachweis:
Europafahne Lupo/pixelio; Machu Picchu M. Helmich/pixelio
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