Sachsens Lieblingsplätze: Förderprogramm für öffentlich zugängliche Gebäude und Gastronomie

Das Land Sachsen hat seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude aufgelegt. Damit sollen der Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert werden. In einer Bekanntmachung heißt es, dass das Programm Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle ab 2020 jährlich fortgeführt werden soll:

Auf Grund der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ seit 2014 und des dadurch erkennbar gewordenen großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren soll das Programm ab 2020 fortlaufend jährlich weiter fortgeführt werden.“ 

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Mit einer Fördersumme von bis zu 25000 € pro Baumaßnahme sollen bestehende Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.


Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind möglich für

  • Jugend- und Freizeittreffs,
  • Seniorenbegegnungsstätten,
  • Stadtteilzentren,
  • Bibliotheken,
  • Museen,
  • Sportstätten des Freizeit- und Breitensports,
  • Freibäder,
  • Volkshochschulen.

Vorgehensweise

Antrag stellen
Pächter, Inhaber oder Eigentümer formulieren Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung,  kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Siehe dazu die Ansprechpartner der Städte und Landkreise.

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Entscheidung abwarten
Die Landkreise/kreisfreien Städte entscheiden über die Fördermittelvergabe in Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten.

Umsetzung
Nach einer Zusage der Förderung kann das Vorhaben bis 31. Dezember des Bewilligungsjahres umgesetzt werden.

Quelle:
http://www.soziales.sachsen.de/lieblingsplaetze.html


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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.