Plattformlift im Außenbereich

Förderung barrierefreies Bauen in privaten Wohngemeinschaften

Die Schaffung behindertengerechter Wohnungen für private Pflege-WG’s wird durch die Pflegekassen gefördert. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz verbesserten sich 2013 die Fördermöglichkeiten für private Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Bewohner.

Um vor der Pflegekasse als Wohngemeinschaft anerkannt zu werden müssen sich mindestens drei Personen im Besitz einer Pflegestufe I in einer gemeinsamen Wohnung zusammenfinden. Sind für die Gründung einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft erst mal Umbaumaßnahmen z.B. für ein barrierefreies Bad oder der Einbau eines Lifts notwendig, dann können pro Bewohner 2500 € bezuschusst werden. Der Zuschuss ist auf vier Personen und damit 10000€ begrenzt. Dieses Programm ist zunächst zeitlich befristet.

Treppenlift - Banner - 300x250
Anzeige

Außerdem zahlen die Pflegekassen für ambulant betreute und selbstorganisierte Wohngruppen dauerhaft 200 € monatlich, damit eine Person für pflegerische oder organisatorische Aufgabe bezahlt werden kann.

Treppenlift - Banner - 300x250
Anzeige

Auch der Zuschuss für jede Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Höhe von 4000€ wird nun für jeden einzelnen pflegebedürftigen Bewohner einer Wohngemeinschaft addiert. Damit erhöht sich die maximale Beteiligung der Pflegekasse für Umbaukosten auf bis zu 16000 €. Dieser Zuschuss kann immer wieder gewährt werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen verschlechtern und dadurch neue Umbaumaßnahmen notwendig werden.

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.